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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-12-10

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-12-10

Wortprotokoll

Das Postulat möchte, dass der Bundesrat die Bevölkerung mit einer gezielten Kampagne für die Probleme einer Leihmutterschaft im Ausland sensibilisiert. Der Bundesrat hat im November 2013 einen umfassenden Bericht über die Leihmutterschaft verabschiedet. In diesem Bericht sagt er selber, dass eine solche Kampagne eine mögliche Massnahme sei. Heute, muss ich Ihnen sagen, empfehlen wir Ihnen die Ablehnung des Postulates, und ich erkläre Ihnen gerne ganz kurz, was dieses Umdenken bei uns bewirkt hat.

Es sind zwei Entwicklungen:

1. In den letzten zwei Jahren wurde in den Medien doch intensiv über die Leihmutterschaft berichtet. Es gab Einzelschicksale, über die man lesen konnte. In Thailand hat eine Leihmutter ein Kind mit Down-Syndrom zur Welt gebracht, [PAGE 2149] und die australischen Wunscheltern haben dieses Kind gemäss den Presseberichten dann einfach im Stich gelassen. Man hat auch über den Fall einer Leihmutter im Kanton St. Gallen berichtet, in dem das Bundesgericht dann die Elternschaft nur dem biologischen Vater zugestanden hat. Auch die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin hat sich öffentlich mit dieser Frage auseinandergesetzt.

Wir sind der Meinung, dass das Phänomen Leihmutterschaft und die damit verbundenen Probleme heute in der Öffentlichkeit, ich sage einmal, besser bekannt sind. Sie sind sicher nicht umfassend bekannt, aber besser bekannt.

2. Wir sind der Meinung, dass die Wunscheltern in Bezug auf ihr Vorhaben in der Regel sehr gut informiert und vorbereitet sind. Das entnehmen wir der Literatur, aber auch den verschiedenen Gerichtsverfahren. Die Wunscheltern haben sich ihr Vorgehen sehr gut überlegt. Meistens zieht man eine Leihmutterschaft nur in Betracht, wenn die Möglichkeiten der hiesigen Fortpflanzungsmedizin ausgeschöpft sind. Dann müssen die Wunscheltern wissen, dass sie mit ihrem Handeln Schweizer Recht umgehen und schlimmstenfalls mit dem Leihmutterschaftskind gar nicht einreisen können. Sie müssen die Auslandreise organisieren. Sie müssen medizinische Abklärungen vornehmen, Visafragen klären, Visa organisieren. Im Ausland sehen sie sich häufig mit komplexen rechtlichen Leihmutterschaftsverträgen konfrontiert, und in der Schweiz sind sie dann mit weiteren Fragen konfrontiert, zum Beispiel mit Fragen wie: Kann mir die Kindesschutzbehörde dieses Kind wegnehmen? Wie wird die Abstammungsfrage geregelt?

Kurz gesagt: Die Wunscheltern, die den Weg der Leihmutterschaft beschreiten, sind sich eigentlich sehr wohl bewusst - in menschlicher, persönlicher, rechtlicher und finanzieller Hinsicht -, was sie da tun. Trotzdem, das ist eine Tatsache, stellen sie ihren Kinderwunsch über diese rechtlichen und ethischen Bedenken, ja sogar über die Möglichkeit einer gesundheitlichen Gefährdung der Leihmutter. Deshalb befürchten wir ein bisschen, dass man diese Personen nicht erreichen kann, wenn man für sie eine Kampagne macht, weil man Menschen, die bereit sind, unter den gegebenen Umständen diesen Schritt zu tun, mit einer solchen Sensibilisierungskampagne wahrscheinlich nicht anspricht.

Das heisst aber nicht, dass man nichts tun soll. Wir haben im Bericht gesagt: Die Schweiz muss und will sich vor allem auf internationaler Ebene engagieren, dass in Bezug auf die Leihmutterschaft die enormen Probleme, die damit verbunden sind, wirklich angegangen werden. Wir sind heute einfach zum Schluss gekommen, dass eine Kampagne hier vielleicht punkto Nutzen und Ertrag zu wenig bringt.

Das ist der Grund, weshalb wir Ihnen das Postulat zur Ablehnung beantragen.

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