Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-12-14
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-12-14
Wortprotokoll
Während der parlamentarischen Beratungen zur RTVG-Teilrevision bestand kein Anlass, über das hängige Verfahren bezüglich der [PAGE 2160] Mehrwertsteuerpflicht im Zusammenhang mit Radio- und Fernsehempfangsgebühren zu informieren. Mit der RTVG-Teilrevision, wie sie vom Parlament verabschiedet wurde, sollte eine klare gesetzliche Grundlage für die Unterstellung der neuen Radio- und Fernsehabgabe unter die Mehrwertsteuer geschaffen werden. Dies sollte die vom Gesetzgeber seit Einführung der Mehrwertsteuer gewollte Privilegierung von Radio und Fernsehen im nichtgewerblichen Teil des künftigen Systems juristisch absichern. Die rechtliche Lage in Bezug auf die bisherige Radio- und Fernsehempfangsgebühr stand nicht zur Debatte. Noch im Jahr 2014 sprach sich das Bundesverwaltungsgericht gegen eine Rückzahlung aus, und zwar mit Urteil vom 20. August 2014. Das Risiko, dass das Bundesgericht eine Praxisänderung vornehmen würde, wurde insbesondere von der SRG als gering eingeschätzt. Aufgrund dieser Risikoeinschätzung hat die SRG auf eine Rückstellung auf den Gebühreneinnahmen der Jahre 2013 und 2014 verzichtet. Bezüglich der laufenden Rechnung für das Geschäftsjahr 2015, des Budgets 2016 wie auch der Mittelfristplanung hat die SRG nach Vorliegen des Bundesgerichtsentscheides sofort gehandelt.