AB 193088
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2015-12-14
Wortprotokoll
Ich lege ein drittes Mal Wert darauf, dass Sie mir zuhören, wenn ich Ihnen sage, dass es in erster Linie um eine entwicklungspolitische Angelegenheit geht; es geht auch um eine aussenpolitische Angelegenheit und um eine aussenwirtschaftspolitische Angelegenheit. Weil ich aber als Wirtschaftsminister hier stehe, heisst das noch lange nicht, dass wir mit dieser Bank Wirtschaftspolitik in allererster Priorität oder sogar in alleiniger Absicht machen wollen. Das ist falsch. Es ist Entwicklungspolitik, es ist Aussenpolitik, und es ist Aussenwirtschaftspolitik.
Herr Nationalrat Sommaruga, Sie haben eben die Finanzierungsmöglichkeiten über die Schweizerische Nationalbank angesprochen und sie als eine der Quellen bezeichnet, aus welcher beliebig Mittel zur Verfügung stehen könnten. Ich teile dem Rat mit, dass wir die Alternativen der Finanzierung in den Kommissionsdiskussionen abgehandelt und unter anderem festgestellt haben, dass für eine Mitfinanzierung über die Nationalbank die gesetzlichen Grundlagen nicht vorhanden sind - übrigens auch nicht für die allfällige Verwendung der Exportförderungskredite.
Es ist alles gesagt: Die drei Tranchen werden kompensiert, die Kompensation der vierten und fünften Tranche und deren Ausmass sind davon abhängig, wie der Entscheid der OECD, der in der Zukunft gefällt wird, ausfallen wird; das wird für uns rechtzeitig sein. Der Bundesrat empfiehlt Ihnen diese Kompensation, weil wir in einer schwierigen finanzpolitischen Situation sind, wie ich vorhin auch schon betont habe. Ich habe aber bisher noch nicht speziell darauf hingewiesen, dass wir bei den einzelnen Rubriken der Gelder für die internationale Zusammenarbeit relativ bescheidene Kompensationen vornehmen. Es geht nämlich um entweder 1,09 Prozent minimal in einer Rubrik oder um 1,6 Prozent maximal in einer anderen Rubrik; alles andere liegt dazwischen. Anders gesagt: Wenn wir kompensieren, hat das keine Konsequenz für einzelne Länder- oder Sektorprogramme. Es muss kein einziges auf diesem Weg aufgegeben werden. Es sind bescheidene Kompensationen von 1,09 bis 1,6 Prozent.
Sie haben es Ihrerseits angesprochen: Wir haben ein Stabilisierungsprogramm, das Sparauflagen enthält. An sich hat das mit dieser Finanzierung hier und mit der zugrunde liegenden Entwicklungsbotschaft gar nichts zu tun. Doch der Bereich kann nicht ausgeschlossen werden, wenn wir Stabilisierungsprogramme durchführen und Sparanstrengungen vornehmen müssen. Der Bereich ist ähnlich wie die anderen Bereiche in die bundesrätlichen Sparvorschläge einbezogen worden.
Ich möchte noch feststellen, dass wir es im Jahr 2015 erreichen werden, 0,5 Prozent unseres Bruttonationaleinkommens für die Entwicklungshilfe einzusetzen, und dass dies möglicherweise für die kommenden Jahre dann nicht gesichert ist. Mit dieser Aussage bitte ich Sie, die beiden Minderheitsanträge abzulehnen, dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen und den Einbezug von Zahlungen aus dem Garantiekapital keinesfalls in Betracht zu ziehen.
Bitte lehnen Sie beide Minderheitsanträge ab.