Lexipedia

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-12-14

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-12-14

Wortprotokoll

Ich möchte auch nicht eine Würdigung der Diskussion vornehmen. Ich möchte einfach die Haltung des Bundesrates noch einmal kurz erläutern, die sich im Übrigen mit jener der Kantone deckt, zumindest derjenigen, die in der paritätischen Organisation vertreten waren, aber natürlich auch mit den Kantonen an sich. Herr Ständerat Hegglin hat es gesagt, er war selbst in dieser paritätischen Organisation für die Kantone dabei.

Wir sprechen immer von der Unternehmenssteuerreform III. Schauen Sie einmal, wie die Botschaft überschrieben ist: "Botschaft über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandortes Schweiz". Darum geht es. Es ist nicht eine eigentliche Steuervorlage, sondern es geht um die Frage, wie wir den Standort Schweiz stärken können. Wir müssen auf der anderen Seite ja gewisse steuerliche Vorteile, die einzelne Kantone bis jetzt gehabt haben, aufgeben, weil wir deswegen seit zehn Jahren attackiert werden.

Ich muss allerdings hier sagen: Man sagt, es sei darum, weil das Ausland uns attackiert, dass wir diese Reform machen. Aber das ist nur ein Teil der Wahrheit. Ein anderer Teil der Wahrheit ist, dass ausländische und inländische Gewinne unterschiedlich besteuert werden, und das ist nicht für alle Unternehmen, die in der Schweiz tätig sind, interessant. Auch aus rechtsstaatlichen Gründen, aus Gründen der Gleichbehandlung ist es erforderlich, dass man diesen Schritt macht. Man kann sagen, wir machten ihn, weil die OECD das von uns verlangt. Aber die Unternehmen selbst sehen das natürlich zum Teil anders.

Was ist die Unternehmensbesteuerung als solche? Sie ist der Schlüsselfaktor für Wachstum, für Innovation, für Arbeitsplätze in der Schweiz. Das hat sich in den letzten Jahren auch gezeigt. Die Unternehmensbesteuerung bestimmt auch massgeblich mit, wie sich die Schweiz im internationalen Wettbewerb positionieren kann, wie sich unser Standort positionieren kann. Das ist ein Punkt.

Der zweite Punkt ist - das wurde heute auch gesagt, und das macht die ganze Vorlage etwas komplexer als gewöhnlich -, dass es hier auch um Föderalismus geht. Immer, wenn man über Unternehmenssteuerreformen spricht, sind natürlich die Kantone sehr stark tangiert. Es geht um eine Einnahmenteilung zwischen Bund und Kantonen. Es geht darum, dass die Kantone verfassungsrechtlich den Anspruch auf Steuer- und Finanzautonomie haben, und das ist zu respektieren. Zudem - das ist auch ein Punkt im Rahmen der Steuer- und Finanzautonomie der Kantone - stehen sie [PAGE 1266] untereinander in einem steuerlichen Wettbewerb. In diesem Zusammenhang möchte ich auch wieder daran erinnern: Auch heute - das hat Herr Ständerat Schmid gesagt - haben nicht alle Kantone die gleiche Steuerbelastung.

Es ist für mich nicht ganz nachvollziehbar, warum man jetzt davon ausgeht, alle Kantone müssten mit der Gewinnsteuerbelastung auf den gleichen Punkt herunter. Das wird bei den Kantonen sehr individuell sein, wie es das auch heute ist. Wir haben Kantone mit einer Gewinnsteuerbelastung von rund 12 Prozent, etwa der Kanton Schwyz. Andere Kantone haben eine Gewinnsteuerbelastung von 26 Prozent, etwa der Kanton Genf. Beide haben ihre Spezialitäten, beide werden im Rahmen dieser Unternehmenssteuerreform entsprechend und auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten reagieren.

Schliesslich geht es auch noch um Unternehmenssteuerrecht. Das Steuersystem soll ja, und das ist nicht immer ganz einfach umzusetzen, transparent sein, und das soll es in jedem Falle bleiben. Es soll einfach sein, was auch immer "einfach" heisst. Wenn man die Vorlage anschaut, sieht man, dass sie nicht ganz einfach ist. Sie ist zwar leicht verständlich, aber ganz einfach ist sie nicht. Sie muss am Schluss auch noch vollzugstauglich sein: Die Steuerverwaltungen - diejenigen, die mit Steuerverwaltungen auf Kantonsebene zusammengearbeitet haben, wissen das - müssen die Vorlage auch noch umsetzen können. Das ist dann auch nicht immer ganz einfach.

Die Unternehmensbesteuerung in unserem Land, ich habe es gesagt, ist eine Erfolgsgeschichte. Sie war eine Erfolgsgeschichte, bis vor rund zehn oder zwölf Jahren, als dann plötzlich von verschiedensten Seiten darauf hingewiesen wurde, dass dieses Ring-Fencing-Modell, das wir heute haben, eine unterschiedliche Belastung ausländischer und inländischer Gewinne von Unternehmen mit sich bringt und dass das so nicht akzeptiert wird. Das haben die Unternehmen gespürt, die auch im Ausland tätig sind. Das war eigentlich der Ansatz: Die Unternehmen spürten direkt, dass sie sich, wenn sie in der Schweiz besteuert werden, in einem heute nicht mehr akzeptierten Steuersystem bewegen.

Das ist der Grund - nachdem die Finanzdirektorenkonferenz und der Bund zusammen 2005 und 2007 schon erste Anläufe genommen hatten -, dass wir jetzt daran gegangen sind, im Interesse der Rechtssicherheit zu handeln. Es wurde heute gesagt: Rechtssicherheit, Stabilität, Investitionssicherheit sind absolut notwendig für die Unternehmen, die in unserem Land tätig sind und die international tätig sind. Ich denke, wenn wir nicht möglichst rasch diese Rechtssicherheit und Stabilität wiederherstellen können, sondern die Unsicherheit perpetuieren - das spricht im Übrigen auch dagegen, dass man einfach beim heutigen System bleibt -, dann wird man weiterhin das sehen, was wir dieses Jahr schon sehen, nicht allein wegen der Unternehmensbesteuerung, sondern auch im Zusammenhang mit der Masseneinwanderungs-Initiative. Dann wird weiterhin das geschehen, was schon heute still und leise geschieht: Es werden gewisse Arbeitsplätze verlagert, und Investitionen werden im Ausland getätigt.

Ich denke, es ist sehr wichtig, dass wir sehr rasch ein klares Zeichen setzen: Wir wollen eine gute Unternehmensbesteuerung in unserem Land, wir wollen Rechtssicherheit schaffen, wir wollen den Unternehmen auch die Möglichkeit geben, hier zu investieren. Ich denke, alle Monate, die man hier gewinnt und in denen man diese Sicherheit in diesem Bereich schaffen kann, sind gewonnene Monate.

Wir haben jetzt verschiedene Massnahmen aufgelistet. Natürlich gibt es eine Vielzahl von weiteren Massnahmen, die man auch diskutieren könnte. Aber ich glaube, wir müssen uns fragen, was wir in möglichst kurzer Frist als tragfähiges Modell über die Runden bringen wollen. Alles andere kann man dann vielleicht in eine Unternehmenssteuerreform IV aufnehmen. Es gibt durchaus Dinge, die man auch noch weiterdiskutieren kann.

Wir haben eine unendlich breite Vernehmlassung gemacht, mit verschiedensten Punkten drin. Der Bundesrat ist dann hingegangen und hat das auf einen Teil reduziert, der, wie wir meinen, jetzt tragfähig ist, den man schnell - also sicher ganz seriös und nicht einfach nur geschwind - durchbringen kann und den man in Kraft setzen und mit dem man auch das erzielen kann, was wir wollen, nämlich Stabilität, Investitionssicherheit, Rechtssicherheit.

Wir haben die Ablösung der Sonderstatus durch die Patente oder eben Forschung und Entwicklung - auf Kantonsebene dann fakultativ - in der Vernehmlassung so ja noch nicht vorgesehen. Das haben wir darum gemacht, weil sich die Diskussion danach noch entwickelt hat, wie das Herr Ständerat Hegglin gesagt hat: Die Diskussion geht weiter, und man wird, bevor man diese Unternehmenssteuerreform in Kraft setzt, auch noch schauen müssen, wie sich allfällige weitere Entwicklungen auswirken. Aber man hat zuerst von einer viel breiteren Patentbox gesprochen, einer breiten und tiefen. Dann ist man auf eine Patentbox zurückgegangen, die standardkonform ist, die OECD-konform ist, weil es keinen Sinn macht, etwas in Kraft zu setzen, was dann wieder nicht standardkonform ist. Um dieses Delta der möglichen Erleichterungen eben auch für Forschung und Entwicklung für diese Unternehmen aufzufangen, haben wir dann die Möglichkeit des Abzuges von Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen in die Botschaft hineingenommen und gesagt, dass die Kantone, die diesen Abzug aus Standortgründen für sich als wichtig erachten, fakultativ die Möglichkeit haben sollen, ihn entsprechend auch aufzunehmen. Ich denke, das ist eine gute Lösung.

Step up wurde angesprochen, also die Aufdeckung stiller Reserven. Dort wird der Übergang zum Teil vielleicht schneller gewünscht, das müssen wir noch genau anschauen. Aber es handelt sich natürlich um eine Übergangszeit und nicht um eine Ewigkeit. Es handelt sich um die Übergangsregelung mit fünf Jahren Übergangszeit, damit man vom heutigen System in das neue System hinübergehen kann und nicht schwierigere Verhältnisse hat.

Noch zum Teilbesteuerungsverfahren: Ich staune schon etwas, wenn man sagt, man müsse die Gestaltungsfreiheit der Kantone erhalten. Herr Ständerat Hegglin hat zum Glück darauf hingewiesen: Die Kantone sind gar nicht der Auffassung, dass sie diese Gestaltungsfreiheit von heute haben möchten. Die Kantone haben mit wenigen Ausnahmen klar gesagt: Es muss eine Regelung geben, die eine vereinheitlichte Entlastung ermöglicht. Zehn Kantone sind sogar noch weitergegangen, auf 80 Prozent statt der 70 Prozent, die wir diskutiert haben, und sie sagen: Das ist unbedingt notwendig.

In der Diskussion über die Teilbesteuerung, die wir 2005 mit Blick auf die Volksabstimmung von 2008 über die Unternehmenssteuerreform II führten, ging man von einer rechtsformneutralen Besteuerung aus. Wenn Sie heute, nach den verschiedenen Entlastungen, die man bereits gemacht hat, von einer rechtsformneutralen Besteuerung sprechen wollen, dann können Sie das für die Teilbesteuerung der Dividende mit 60 Prozent nicht machen, da sind wir uns wahrscheinlich alle einig, sondern dafür müssen Sie auf 70 Prozent gehen. Dieses Wort "rechtsformneutral" besagt, dass es keine Rolle spielt, welche Form ein Unternehmen hat. Diese sollen in etwa gleich belastet sein, das war ja das oberste Credo der Unternehmenssteuerreform II. Man hat damals einfach noch vergessen, dass man, um rechtsformneutral zu sein, die Kapitalgewinne auf privaten Beteiligungen auch hätte mit hineinnehmen müssen. Aber bei der Teilbesteuerung hat man immer argumentiert, sie müsste rechtsformneutral sein, und darum wundert es mich auch nicht, dass die Kantone heute sagen: Diese 70 Prozent entsprechen dem, was man ursprünglich gesagt und gewollt hat.

Drei Kantone, Herr Ständerat Föhn vertritt einen solchen Kanton, waren der Auffassung, man könnte auch bei 30 Prozent bleiben. Es gibt noch zwei andere Kantone, die auch eine andere Auffassung hatten. Ich möchte damit einfach sagen: Die Vorlage widerspricht den Interessen der Kantone nicht, das ist von den Kantonen so gewollt.

Dann noch zur Frage, ob die Gewinnsteuersenkung stattfindet und wie: Das ist Sache der Kantone, die Kantone sind hier frei. Wir gehen aber schon, das haben wir auch als Berechnungsgrundlage genommen, von einem Durchschnitt [PAGE 1267] von 16 Prozent aus. Wir haben gesagt: Wir gehen davon aus, dass das in etwa der Durchschnitt der Gewinnsteuerbelastung sein wird. Wir haben auch vorgeschlagen, dass wir die Kompensation auf Bundesebene über die direkte Bundessteuer machen; das ist gesagt worden. Die Kantone sind noch nicht ganz zufrieden, sie möchten etwas mehr. Aber das ist nicht ausserordentlich, das ist immer so, das war auch beim NFA die Diskussion. Man wird sich hier auch einigen können.

Im Übrigen ändert sich der Betrag von rund 1 Milliarde Franken natürlich, und zwar in Abhängigkeit davon, wie hoch die Einnahmen aus der direkten Bundessteuer sind. Es sind dann einfach 20,5 Prozent der Einnahmen aus der direkten Bundessteuer. Als wir zum ersten Mal gerechnet haben, waren es rund 1 Milliarde Franken. Letztes Jahr, bei den viel tieferen direkten Bundessteuern, erreichte es eine Grössenordnung von 800 Millionen Franken. Im Moment, in dem man das in Kraft setzt, wird man wieder sehen, wo dann diese 20,5 Prozent sind. Aber wir haben im Finanzplan 2017-2019 diese Milliarde bereits eingeplant. Diese muss also nicht zusätzlich finanziert werden; die ist bereits eingeplant und wird vorweg mit eingespart. Von daher hat man, denke ich, hier eine Sicherheit im Bereich der Finanzierung.

Zum Schluss noch dies: Es stellt sich ja nicht die Frage, ob uns diese Vorlage gefällt. Vielmehr stellt sich die Frage, was passiert, wenn wir es nicht machen. Wenn wir das nicht machen, hätten wir möglicherweise irgendwann über viel höhere Mindereinnahmen bei den Steuern zu diskutieren, als wenn wir jetzt diesen Schritt machen und vorwärtsgehen.

Es ist ganz klar: Man muss eintreten. Nun ja, ich möchte Sie bitten, einzutreten. Ich möchte Sie auch bitten, eine Vorlage zu verabschieden, die tragfähig ist, und allfällige Zusatzwünsche dann in eine Unternehmenssteuerreform IV einzubauen. Das sollte nicht hier bei dieser Vorlage geschehen, weil da die Zeit doch etwas drängt.