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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-12-14

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-12-14

Wortprotokoll

Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Ich kenne niemanden, Herr Schwander, der sagt, es sei jetzt einfach alles gut mit diesem neuen Recht. Genau deshalb haben wir beschlossen, dass wir dieses neue Recht jetzt eine gewisse Zeit nach Inkrafttreten einer Evaluation unterziehen, um zu schauen, was gut funktioniert, und um zu schauen, was nicht gut funktioniert, und dann auch die Lehren daraus zu ziehen. Ich wäre dann sehr froh, und es würde mich auch sehr interessieren, wenn auch Sie Ihre Erfahrungen in diese Überlegungen einbringen würden.

Bei diesem Postulat fällen Sie heute keinen materiellen Entscheid. Sie entscheiden heute mit diesem Postulat nicht, ob Sie diese Beschwerdefrist verlängern oder beibehalten wollen. Heute entscheiden Sie mit diesem Postulat, ob man diese Frage in die Evaluation einbeziehen soll. Diese Evaluation ist bereits am Laufen. Wir werden Ihnen die Resultate in der ersten Hälfte des Jahres 2016 präsentieren können und dann in einem Gesamtbericht dem Bundesrat unterbreiten. Dann können Sie auch die richtigen Schlüsse daraus ziehen. Wir würden diese Frage ebenfalls in diese Evaluation einbeziehen, weil es sinnvoll ist.

Was ich Ihnen heute berichten kann, ist, dass die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz eine erste Umfrage in der Praxis durchgeführt hat. Ich muss auch sagen, dass in diesem Bereich häufig Aussage gegen Aussage steht. Es kommt dann immer ein bisschen darauf an, mit wem Sie sprechen. Sie hören das eine Beispiel, Sie hören das andere Beispiel mit genau dem Gegenteil. Diese Umfrage hat in Bezug auf die Beschwerdefrist ein uneinheitliches Bild ergeben. Es gibt gewisse Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, die mit der neuen Regelung gut zurechtkommen, und es gibt andere, die mit dieser neuen Regelung nicht gut zurechtkommen.

Deshalb ist es sinnvoll, dass wir im Rahmen dieser Evaluation auch diese Frage anschauen und prüfen; genau das ist der Inhalt des Postulates. Es gibt keinen materiellen Entscheid, aber es wird geprüft, was es unter anderem auch mit dieser Beschwerdefrist auf sich hat. Was sind die Vorteile, was sind die Nachteile? Am Schluss werden Sie darüber [PAGE 2185] entscheiden, ob Sie in diesem Punkt und in vielen anderen Punkten, die in diesem Zusammenhang auch genannt wurden, das Gesetz, das Sie ja auch verabschiedet haben, ändern wollen oder nicht.

Ich bitte Sie, diese Prüfung vorzunehmen. Ich denke, es ist letztlich in Ihrem Interesse, dass Sie genau solche Fragen abgeklärt haben, damit Sie nachher, wenn Sie Entscheide fällen müssen, aufgrund einer Ausgangslage entscheiden können, die evaluiert worden ist. Das ist der Inhalt des Postulates, und deshalb empfiehlt Ihnen der Bundesrat die Annahme des Postulates.