Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-12-14
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-12-14
Wortprotokoll
Materiell haben wir ja hier wahrscheinlich überhaupt keine Differenz. Wir gehen alle davon aus, und es muss auch so sein, dass die Kantone bei der Umsetzung die Anliegen der Städte und der Gemeinden berücksichtigen. Es ist dann auch festgehalten in Artikel 50 der Bundesverfassung, dass die Gemeindeautonomie nach Massgabe des kantonalen Rechts gewährleistet ist. Also sind die Kantone dafür verantwortlich, wie das Verhältnis zu den Gemeinden ist. Ich denke, das müssen tatsächlich die Kantone regeln. Es ist für den Bund aber selbstverständlich, dass die Interessen der Städte und Gemeinden berücksichtigt werden, ohne dass wir das jetzt auf Gesetzesstufe noch verankern.