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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-12-14

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-12-14

Wortprotokoll

Eigentlich sprechen wir ja nicht über die Unternehmenssteuerreform II. Aber weil sie jetzt immer wieder erwähnt wird: Die Unternehmenssteuerreform II bestand aus drei wesentlichen Teilen. Der erste Teil war die Nachfolgeregelung. Ich denke, da hat man wirklich eine gute Lösung gefunden; die war auch nicht so wahnsinnig teuer. Die ehemaligen Finanzdirektoren erinnern sich daran. Wir haben uns dafür eingesetzt.

Der zweite Teil war das Kapitaleinlageprinzip. Das war schon etwas problematischer, weil man vergessen hat, das ganze Modell umzusetzen, wie es im Ausland bekannt ist; man hat einen Teil umgesetzt. Die Finanzdirektoren haben sich damals nicht dagegen gewehrt, das möchte ich hier auch sagen. Die FDK war in die ganze Arbeit mit einbezogen.

Der dritte Teil betraf dann die Frage der Teilbesteuerung der Dividenden. Dort hat man tatsächlich zum einen darüber diskutiert, was "rechtsformneutrale Besteuerung" heisst. Da haben wir alle Elemente mit einbezogen und dann auch festgelegt, wie hoch sie mindestens sein muss. Zum andern ging es dabei um die Bedingung der 10-Prozent-Beteiligung. Herr Ständerat Bischof hat - wenn ich es richtig gehört habe - auf den Zweck dieser Bestimmung hingewiesen. Diese Bedingung ist ja an sich verfassungswidrig - das hat das Bundesgericht festgestellt -, wurde dann aber einfach so belassen, mit dem Argument: Wenn man die Bedingung einer 10-Prozent-Beteiligung auch noch herausnähme, dann würde das enorm viel zusätzlich kosten. Die Diskussion war schon breit, und man wusste auch, was unter dieser Rechtsformneutralität zu verstehen ist. Das erklärt auch die heutige Haltung der Kantone.

Herr Ständerat Schmid, Sie verweisen auf die Finanzdirektoren. Die Vernehmlassungen wurden aber von den Kantonsregierungen unterzeichnet. Daran sind jeweils mehrere Regierungsräte beteiligt, die eine Vorlage aus unterschiedlicher Optik anschauen; mindestens ist das bei uns im Kanton Graubünden so. Die Kantonsregierungen haben also in ihrer grossen Mehrheit gesagt, man müsse hier den steuerbaren Anteil auf 70 Prozent erhöhen. Zehn Kantone - darunter auch der Kanton Graubünden, der Kanton St. Gallen und der Kanton Schaffhausen - haben gesagt, man müsste auf 80 Prozent erhöhen; das war noch interessant. Das sind die Stellungnahmen der Kantonsregierungen. Natürlich können Sie sagen, die Parlamente würden das möglicherweise anders sehen. Aber in den Vernehmlassungen ist es so: Die Kantonsregierungen nehmen eine Wertung vor, wie sie mit einer Vorlage zurande kommen. Hier lautete die Begründung: Es ist richtig - auch gemäss Philosophie der Unternehmenssteuerreform II und aus dem Blickwinkel der seitherigen Entwicklung -, dass man sich jetzt für 70 Prozent entscheidet. Es ist auch darum richtig, weil damit zu rechnen ist, dass die Gewinnsteuer in vielen Kantonen noch einmal gesenkt wird; das ist zu erwarten. Es stimmt, verschiedene Kantone haben eine rechtsformneutrale oder annähernd rechtsformneutrale Lösung, aber es gibt viele Kantone, in denen es ganz anders gelagert ist.

Ein Element in der Vernehmlassung - auch vonseiten der Kantone - war: Man wünscht sich den Einbau eines Mechanismus, der den Steuerwettbewerb nicht ausufern lässt. Obwohl die Kantone den Steuerwettbewerb wollen, hegen sie natürlich schon gewisse Bedenken und wollen nicht, dass dieser dann überhandnimmt. Diese Situation haben wir auch schon gehabt. Also noch einmal: Ich denke, wenn man beim System bleibt, wie man es bei der Unternehmenssteuerreform II und jetzt für die Unternehmenssteuerreform III diskutiert hat, dann lässt es sich durchaus rechtfertigen, diese 70 Prozent als Messlatte aufzunehmen und das dann auch so zu verabschieden.