Rechsteiner Paul · Ständerat · 2015-12-14
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-12-14
Wortprotokoll
Der Reformbedarf bei den Unternehmenssteuern ist unbestritten. Die Sonderbehandlung der privilegierten Gesellschaften ist unhaltbar geworden, überhaupt, und erst recht im gewandelten internationalen Umfeld. Auch die Schweiz muss im internationalen Kontext nach den Regeln spielen. Eine Steuerpolitik, die auf Steuerdumping setzt, hat keine Zukunft mehr.
So richtig die Abschaffung der Steuerprivilegien ist, so falsch ist es, die Reform mit einer allgemeinen grossen Senkung der Gewinnbesteuerung zu verbinden, mit den entsprechenden Mitnahmeeffekten, wie sie jetzt gerade wieder geschildert worden sind. Genau das ist der grosse Haken dieser Vorlage. Ich beschränke mich beim Eintreten, das ich auch befürworte, auf drei generelle Bemerkungen.
Die Erfindung der juristischen Person war eine grosse Leistung. Dass nicht nur natürliche Personen - wir alle - Rechte und Pflichten haben können, sondern auch juristische Personen, Körperschaften rechtsgültig handeln und Verträge abschliessen können, war ein Fortschritt und die Voraussetzung jedes entwickelten Wirtschaftssystems. Wenn Unternehmen aber Rechte haben können, haben sie auch Pflichten, und zu den Pflichten gehört es, Steuern zu bezahlen. Dass Unternehmen plötzlich immer weniger Steuern bezahlen sollen, ist eine jüngere Entwicklung, aber eine Fehlentwicklung. Denn die Unternehmen brauchen genau so wie die natürlichen Personen einen funktionierenden Staat, eine funktionierende Infrastruktur.
Denn wer sorgt dafür, dass die Unternehmen auf gutausgebildete Arbeitskräfte zurückgreifen können? Es gäbe keine erfolgreiche unternehmerische Tätigkeit, wenn der Staat nicht für eine gute Bildung und Ausbildung der Menschen sorgen würde. Die Unternehmen brauchen genau so wie alle anderen intakte Strassen, einen leistungsfähigen öffentlichen Verkehr. Sie sind genau so wie alle anderen darauf angewiesen, dass der Rechtsstaat funktioniert und die Sicherheit gewährleistet ist.
Wer das alles will, muss aber auch dafür sorgen, dass es finanziert wird. Alle müssen ihren Beitrag zur Finanzierung der öffentlichen Leistungen erbringen. Es ist eine Fehlentwicklung, wenn sich die Unternehmen immer stärker um die Bezahlung der Rechnung drücken. Die Unternehmenssteuern sind in den letzten zwanzig Jahren immer mehr unter Druck geraten - beim Bund und durch einen fatalen Steuersenkungswettlauf in den Kantonen. Was bedeutet es, wenn die Unternehmen immer weniger Steuern zahlen? Nichts anderes, als dass die natürlichen Personen über direkte und indirekte Steuern für einen immer grösseren Teil des Steueraufkommens sorgen müssen, und das, obschon die Wirtschaft über alles gesehen gut läuft.
Unternehmen, denen es weniger gut geht, zum Beispiel wegen des überbewerteten Frankens, zahlen ja weniger bis [PAGE 1265] keine Gewinnsteuer. Der überbewertete Schweizerfranken ist also ein schlechtes Argument für eine generelle Senkung der Unternehmenssteuern.
Eine generelle Senkung der Unternehmenssteuern hat weitere perverse Effekte. Sie fördert indirekt auch neue Steuerschlupflöcher für Reiche. Diese können die Besteuerung durch die Gründung von Kapitalgesellschaften auslagern. Weil wir immer noch keine Kapitalgewinnsteuer kennen und sie auch mit dieser Vorlage nicht einführen, können Kapitalgewinne später wieder steuerfrei ins Privatvermögen verschoben werden. Wirtschaftlich führt die Abwärtsspirale bei den Unternehmenssteuern - das ist hier noch nicht bemerkt worden - auch zu einer einseitigen Begünstigung ausländischer Aktionäre. Durch die Absenkung der Unternehmenssteuern müssen diese im Effekt immer weniger zu den staatlichen Leistungen beitragen, obwohl erst der funktionierende Staat den Unternehmen die Gewinne und den Aktionären die Dividenden ermöglicht.
Eine weitere Feststellung: Die Senkung der Unternehmenssteuern reisst ein neues Loch in die Bundeskasse. Wir sind schon wegen der verschlechterten Einnahmenentwicklung durch die Überbewertung des Frankens mit Sparprogrammen konfrontiert. Jetzt soll alles noch verschärft werden, nur damit die Kantone den Unternehmen die Steuern senken können. Am Schluss sollen also die Leistungen für die Bevölkerung verschlechtert werden, nur damit Unternehmen weniger Steuern bezahlen müssen. Leistungsabbau für die Bevölkerung auf der einen Seite, neue Subventionen für die Senkung der Unternehmenssteuern auf der anderen Seite - das ist eine schlechte Ausgangslage für eine Referendumsabstimmung.
Nehmen wir das Beispiel der AHV: Der Bundesrat wollte parallel zum Steuerabbau für die Unternehmen, der durch den Bund finanziert werden soll, den Bundesbeitrag an die AHV abbauen. Eine solche Politik auf dem Buckel der AHV wäre direkt in die Wand gefahren. Der Ständerat hat in Bezug auf die AHV in der Herbstsession die richtigen Entscheide gefällt. Bei der AHV erträgt es keinen Abbau des Bundesbeitrages, im Gegenteil. Der Bund muss seinen Beitrag auch in Zukunft leisten.
Wenn es Spielraum gibt, dann bei den neuen Subventionen für die Senkung der Unternehmenssteuern, die mit dieser Vorlage vorgesehen sind. Wenn gewisse Kantone, aber eben nicht alle, auf Beiträge angewiesen sind, dann geschieht dies doch besser nicht flächendeckend, sondern über den Finanzausgleich. Der Finanzausgleich hat den Vorteil, dass er zielgerichtete Unterstützungsbeiträge erlaubt.
Noch eine Bemerkung in diesem Zusammenhang: Die Kantone können via Übergangsbestimmungen - ich spreche hier von Artikel 78g des Steuerharmonisierungsgesetzes - die heutigen Steuerprivilegien über fünf Jahre hinaus beibehalten. Weshalb also in diesen fünf Jahren neue Bundessubventionen für Unternehmenssteuersenkungen schaffen, wenn die alten Privilegien noch weiterbestehen und die Einnahmeverluste gar nicht eintreten?
Eine letzte Bemerkung: Die Unternehmenssteuerreform II aus den Zeiten von Bundesrat Merz war die wohl problematischste Steuervorlage, die der Bund je gesehen hat. Noch nie zuvor musste das Bundesgericht feststellen, dass der Bundesrat die Bevölkerung vor der Volksabstimmung systematisch irregeführt und dadurch die Abstimmungsfreiheit verletzt hatte. Diese Vorgänge im Unternehmenssteuerbereich haben dem Vertrauen in Behördenvorlagen in diesem Bereich geschadet. Immerhin, das ist nun positiv, soll die Dividendenbesteuerung mit dieser Vorlage wieder korrigiert werden. Nicht nur für den Bund, sondern auch für die AHV ist das ein dringend nötiger Schritt, hat doch die Unternehmenssteuerreform II mit der Privilegierung der Dividenden auf Kosten der Löhne unserem wichtigsten Sozialwerk stark geschadet.
Alles in allem ist die Modernisierung der Unternehmensbesteuerung sehr zu begrüssen. Die Schweiz muss Teil der weltweiten Bemühungen für fairere Unternehmenssteuern werden. Das soll aber nicht einfach durch eine generelle weitere Absenkung der im internationalen Vergleich schon heute tiefen Unternehmenssteuern geschehen. Die Schweiz bleibt auch mit fairen Unternehmenssteuern ein hochattraktiver Wirtschaftsstandort.