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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-12-15

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-12-15

Wortprotokoll

Ich habe zu diesem Schengen/Dublin-Beschluss bereits Stellung genommen, ebenso zur Festlegung der Anzahl der Grenzwächter in diesem Beschluss. Ich möchte Sie einfach daran erinnern, dass die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates gefordert hat, dass diese rechtliche Verankerung eines Mindestbestands eliminiert werde. Es wurde darauf hingewiesen, dass das gesetzgeberisch nicht korrekt sei. Der Bundesrat hat ausgeführt, wozu ihn die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates beauftragt hat - sie hat uns rechtlich absolut richtig beauftragt. Das ist die Situation.

Der Bundesrat ist wie Sie auch der Auffassung, dass man nicht am damaligen Bestand des Grenzwachtkorps rütteln sollte. Im Gegenteil, es bestand die Auffassung, dass er ausgebaut werden müsse. Er ist auch bereits ausgebaut worden, und er ist auch weiterhin auszubauen. Aber es ist aus gesetzgeberischen Gründen richtig, dass man den Mindestbestand im Jahr 2003 - jetzt sind wir immerhin schon im Jahr 2015, bald 2016, das Jahr 2003 ist weit weg von der heutigen Realität - nicht noch einmal im Gesetz verankert. Man sollte einfach darauf hinweisen: Im Budget wird immer wieder über zusätzliche Grenzwachtkorps-Ressourcen diskutiert.

Ich möchte Sie darum bitten, hier dem Bundesrat und der Minderheit zu folgen.