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Hefti Thomas · Ständerat · 2015-12-14

Hefti Thomas · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2015-12-14

Wortprotokoll

Ich bitte Sie auch hier, meiner Minderheit II zuzustimmen. Ich möchte doch noch einige Gründe kurz anführen. Wenn es der Bund den Kantonen überlässt, in welcher Art und ob sie die Gewinnsteuern für die Unternehmen senken oder allenfalls auch nicht, dann ist es an sich nur konsequent, dass wir es hier beim Status quo belassen, dass also die Kantone bzw. deren Parlament und Bevölkerung so verfahren können, wie sie bis jetzt verfahren sind. Das heisst, sie können Dividenden etwas mehr oder etwas weniger privilegieren. [PAGE 1278]

Sie finden in dieser Botschaft Elemente, bei denen man sich fragen kann, welcher Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform III besteht. Ich bin bereit, zu anerkennen, dass die Frage der Stempelsteuer gestellt werden darf. Zu den Fremdkörpern zähle ich aber auch diese Bestimmungen. Wenn wir es richtigerweise den Kantonen überlassen, ob und wie sie die Unternehmenssteuern senken wollen oder nicht, so ist auch die Frage der Dividendenbesteuerung den Kantonen und den in den Kantonen dafür zuständigen Organen zu überlassen. Wenn nämlich jemand mit einer Vorlage kommt und die gute Nachricht überbringt, dass die allgemeinen Unternehmenssteuern gesenkt werden, dann kann man im Gegenzug in einem Kanton auch die Privilegierung der Dividendenbesteuerung etwas verkleinern. Dafür lassen sich Mehrheiten finden, und es gibt Kantone, in denen dies schon vorgekommen und die Privilegierung der Dividendenbesteuerung etwas verkleinert worden ist.

Es gibt aber nicht nur dieses Argument, sondern auch wirtschaftspolitische Argumente; dies gerade in der Zeit der Frankenstärke und angesichts der Gefahr der Deindustrialisierung. Wie viele Gewerbebetriebe - Spenglereien, Sägereien, Handelsgesellschaften, KMU - sind doch in der Form der AG oder der GmbH organisiert. Wenn wir der Mehrheit folgen, werden diese Eigner, so sie Dividenden auf dem Aktien- oder Stammkapital ausschütten, höher belastet. Dabei handelt es sich aber in den meisten Fällen nicht um Unternehmen bzw. Eigentümer, die von der Patentbox profitieren können. Es sind auch nicht alle Unternehmen in Kantonen, in denen man die Gewinne mit 26 Prozent besteuert. Es gibt Kantone, in denen diese Sätze irgendwo zwischen 12, 16 oder 18 Prozent liegen.

Mit der Abschaffung der Privilegien für Sitz-, Verwaltungs- und Holdinggesellschaften verliert die Schweiz und verlieren die Kantone etwas Handlungsfreiheit. Unsere Handlungsfreiheit wird wahrscheinlich auch noch durch andere internationale Entwicklungen im Steuerrecht eher eingeschränkt werden. Auch deshalb müssen wir doch hier, wo die Kantone Handlungsfreiheit haben, ihnen diese belassen und sie nicht weiter einschränken. Um das zu erreichen, genügt es, beim Status quo zu bleiben.