Zanetti Roberto · Ständerat · 2015-12-14
Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-12-14
Wortprotokoll
Artikel 24a betrifft die berühmte Patentbox, von der wir schon sehr viel gehört haben. Da werden Erträge aus dem Immaterialgüterrecht und vergleichbarem Recht von den übrigen Erträgen eines Unternehmens getrennt und reduziert besteuert. Sie kommen eben in eine spezielle Box, deshalb spricht man ja eben von Output-Förderung im Bereich Forschung und Entwicklung. Das war früher die Lizenzbox. Aber der Begriff "Patentbox" ist zutreffender.
Das ist eigentlich der zentrale Punkt der Steuerreform. Kollege Schmid hat vorhin gesagt, das sei der Umbau der Privilegierung bzw. der Ersatz der Privilegierung oder was auch immer. Auf jeden Fall ist es eigentlich dort, wo wir den Schaden durch die Privilegbeseitigung möglichst klein halten wollen. Deshalb ist das an sich unbestritten.
Nun gibt es eine Nuance, indem ein Mehrheitsantrag Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates und ein Antrag der Minderheit Schmid Martin auf der Fahne sind. Ich versuche, das so darzulegen, wie es uns an der Kommissionssitzung geschildert worden ist. Die Variante der Minderheit führt im Ergebnis zu einer etwas höheren Entlastung für die Unternehmen, die einen Teil ihrer Forschung und Entwicklung im Ausland tätigen. Dies würde zwar die Standortattraktivität erhöhen, könnte aber für binnenorientierte Unternehmen tendenziell zu einer leichten Benachteiligung führen.
Dann hat uns die Verwaltung dargelegt, wie sich das ganz konkret darstellt. Wenn ein Unternehmen 100 Prozent der Forschung im Inland betreibt, könnte es um 90 Prozent reduzieren. Ein Unternehmen hingegen, das 90 Prozent seiner Forschung im Inland und 10 Prozent im Ausland betreibt, würde zu 90 Prozent von 90 Prozent, also zu 81 Prozent, entlastet. Gemäss der Variante der Minderheit könnten beide um 90 Prozent entlastet werden, obwohl eigentlich zwei unterschiedliche Sachverhalte vorliegen. Da ist uns dann von den Juristen der Verwaltung gesagt worden, das könnte verfassungsrechtlich heikel sein, auch bezüglich OECD-Ansatz, da würde man irgendwie den Ansatz ritzen.
Da hat sich die Kommission auch von Vorsicht - nicht Mutlosigkeit, sondern Vorsicht - leiten lassen und beantragt Ihnen mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, und dann noch einmal im Rahmen einer zweiten Runde, eines Rückkommensantrages, mit 7 zu 5 Stimmen ohne Enthaltungen, dem Bundesrat zu folgen. Das ist also diese Nuance zwischen der Variante der Mehrheit und der Variante der Minderheit Schmid Martin. Herr Schmid nickt, ich hoffe, dass ich das einigermassen auf den Punkt gebracht habe.