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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-12-15

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-12-15

Wortprotokoll

Wir alle möchten grösstmögliche Sicherheit vor hochgefährlichen Straftätern haben - da sind wir uns alle einig. Es ist klar, dass wir und Sie als Gesetzgeber jedes Mal, wenn eine schreckliche Tat passiert, als Erstes denken, was wir tun können und was wir verbessern müssen, um solche Fälle zu verhindern. Das ist nachvollziehbar, das ist legitim. Auch Frau Nationalrätin Rickli hat sich überlegt, was sie tun kann, um solche schrecklichen Taten zu verhindern; es ging damals um einen mehrfach vorbestraften Vergewaltiger, der seine Therapeutin umgebracht hatte. Sie verlangt mit ihrer Motion, dass Hafturlaube und Ausgänge für Verwahrte inskünftig einfach ausgeschlossen sind.

Der Nationalrat hat diesen Vorstoss angenommen, das wurde bereits gesagt. Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt jetzt, die Motion nicht tel quel zu übernehmen, sondern abzuändern. Inskünftig sollen demgemäss lediglich unbegleitete Ausgänge ausgeschlossen sein, während begleitete Ausgänge möglich sein sollen. Eine Minderheit Ihrer Kommission ist dem Bundesrat gefolgt und beantragt, die Motion abzulehnen.

Der Bundesrat beantragt, wie gesagt, die Ablehnung und bittet Sie, den Antrag der Kommissionsmehrheit abzulehnen. Wir sind nämlich der Meinung, dass der Antrag der Kommissionsmehrheit zwar mehr Sicherheit verheisst, dass dies aus unserer Sicht unter Umständen aber gar zum Gegenteil führen kann, nämlich zu weniger Sicherheit. Das möchte ich Ihnen kurz erklären.

Unser Strafgesetz unterscheidet zwischen der lebenslangen und der normalen Verwahrung. Bei der lebenslangen Verwahrung ist Urlaub per se ausgeschlossen; bei der normalen Verwahrung hingegen ist Urlaub nicht ausgeschlossen. Urlaub oder generell Vollzugsöffnungen werden aber erst gewährt, nachdem der Verurteilte viele Jahre im Vollzug verbracht hat und man auch positive Erfahrungen über sein Verhalten sammeln konnte. Zudem werden die ersten Urlaube nur in Begleitung von Fachpersonal gewährt, wobei dieses Personal, sofern nötig, auch bewaffnet ist. Auch das Bundesgericht hat deutlich gesagt, dass die Sicherheit vorgehe, wenn es um die Prüfung und Durchführung von Vollzugsöffnungen gehe. Etwas dürfen wir nie vergessen, und das ist vielleicht das Unangenehme an diesem ganzen Geschäft: Die meisten Straftäter kommen eines Tages wieder in Freiheit. Ja, das ist manchmal vielleicht das Unangenehme daran, weil man sich, da die meisten wieder in Freiheit kommen, überlegen muss, was man zwischen der schrecklichen Tat, die sie begangen haben, und dem Tag, an dem sie in Freiheit entlassen werden, tun muss, damit die Person darauf vorbereitet werden kann, dass sie, wieder in der Freiheit, keine weitere grässliche Tat begeht.

Bei der normalen Verwahrung geht der Gesetzgeber eben davon aus, dass ein Täter bei einer positiven persönlichen Entwicklung wieder auf ein Leben in der Gesellschaft vorbereitet werden kann. Das muss man aber vorbereiten. Man kann die Person nicht in Haft behalten und dann sagen, dass jetzt die Frist abgelaufen ist und dass sie jetzt herauskommt. Das ist das Gefährlichste, was man tun kann. Man muss diese Öffnungen schrittweise machen. Es ist ja der Sinn und Zweck dieser stufenweisen Vollzugsöffnung, dass man z. B. im Urlaub Erfahrungen sammeln kann, wie sich die betroffene Person ausserhalb der Justizvollzugsanstalt verhält. Noch einmal: Dabei muss die Sicherheit immer oberste Priorität haben.

Die Kommissionsmehrheit schlägt Ihnen nun vor, dass man nicht alle Urlaube und Ausgänge ausschliesst, sondern nur unbegleitete Ausgänge. Was die Situation betrifft, die zu dieser Motion geführt hat: Dort war der Verwahrte begleitet, er hat seine Begleiterin umgebracht; dies einfach, um das auch noch gesagt zu haben. Wenn die Kommissionsmehrheit jetzt also sagt: "nur noch in Begleitung", dann sage ich einfach, dass Sie damit in Bezug auf diese schreckliche Situation nichts gewonnen haben.

Warum sind wir der Meinung, dass auch unbegleitete Ausgänge möglich sein sollen? Das ist die allerletzte Stufe kurz vor einer allfälligen bedingten Entlassung. Das heisst, unbegleitete Ausgänge werden nur Personen gewährt, bei denen sich das Risiko einer erneuten Straftat ganz erheblich verringert hat. Das heisst, nur die "Ungefährlichen" bekommen einen unbegleiteten Ausgang. Wenn Sie eine Person nie beobachten konnten, wenn sie unbegleitet ist, wie wollen Sie dann wissen, wie sie sich verhält, wenn sie in Freiheit ist? Das ist eben auch eine Stufe, es ist aber die allerletzte Stufe vor der bedingten Entlassung.

Zudem werden unbegleitete Ausgänge nur sehr wenigen verwahrten Straftätern gewährt. Ich sage Ihnen die Zahl: Zwischen 2007 und 2013 gab es 11 unbegleitete Ausgänge, bei insgesamt über 480 Vollzugsöffnungen in der gleichen Zeitspanne. Wenn Sie jetzt bei den unbegleiteten Ausgängen ansetzen, dann erfassen Sie also nur eine überaus kleine Gruppe von Verwahrten, die zudem als kaum mehr gefährlich gilt.

Damit ein Täter am Schluss bedingt entlassen werden darf, darf er nicht mehr gefährlich sein, und es muss eine günstige Prognose vorliegen. Für die Prognose stützt sich die entscheidende Behörde auf Berichte und Gutachten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Empfehlung der Fachkommission. Für eine qualitativ gute Prognose braucht man auch die Erfahrungen mit Vollzugsöffnungen. Die Urlaube sind sehr wichtig, weil man bei einer Person gerade auch in Urlauben besser und zuverlässiger beobachten kann, wie sie sich verhält, wenn sie nicht mehr hinter Schloss und Riegel ist.

Ich muss Ihnen sagen: Die Motion Rickli Natalie stellt den stufenweisen Vollzug insgesamt infrage, und das hätte zur Folge, dass ein verwahrter Täter dann nur aufgrund seines positiven Verhaltens in der geschlossenen Anstalt direkt und ohne Zwischenschritt in die Freiheit käme. Das ist das Gefährlichste: Dann wissen Sie nicht, wie sich die Person verhält.

Auch die Zwischenlösung der Kommissionsmehrheit ist problematisch. Ich anerkenne, sie hat versucht, hier noch diesen stufenweisen Vollzug beizubehalten. Aber wenn Sie den unbegleiteten Ausgang verhindern, dann können Sie nicht beobachten, wie sich die Person eben auch im unbegleiteten Ausgang verhält. Dann haben Sie am Schluss potenziell mehr Sicherheitsrisiken, als wenn Sie diese Situation unter ganz klaren Voraussetzungen auch überprüfen können, um dann am Schluss die Risiken abwägen zu können.

Ich bitte Sie, beim Bundesrat und bei der Kommissionsminderheit zu bleiben, denn gerade die Beispiele, die immer wieder dazu führen, dass solche Motionen kommen, zeigen, dass es am Schluss auch häufig um die Anwendung des Rechts geht. Das Recht muss auch korrekt angewendet [PAGE 1308] werden. Die Überprüfungen müssen gemacht werden, die Empfehlungen der Fachkommissionen müssen in Betracht gezogen werden. Das können Sie mit dieser Motion und auch mit dem, was die Kommissionsmehrheit vorschlägt, nicht verbessern.

Ich bitte Sie, die Kommissionsminderheit zu unterstützen.