Lexipedia

preparatory:AB 193472

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2015-12-15

Wortprotokoll

Kollege Kuprecht hat Recht, das ist eine Lex Asbest, das habe ich nie bestritten. Es ist ausdrücklich eine Lex Asbest, und zwar deshalb, weil wir mit dem ganzen restlichen Verjährungsrecht eben keine Lex Asbest machen wollen. Wir wollen das Asbestproblem hier isoliert und gerecht lösen.

Wenn ein Fonds die Rückwirkung verhindern soll, muss er eine angemessene Entschädigung sicherstellen; das steht in Artikel 49a im Schlusstitel des ZGB. Was eine angemessene Entschädigung ist, werden die Gerichte zu bestimmen haben. Eine angemessene Entschädigung kann auch über die Suva-Leistungen hinausgehen. Es kann sein, dass die Suva-Leistungen kleiner sind, als ein haftpflichtrechtlicher Anspruch wäre. Ein Gericht wird also wahrscheinlich bei der Bemessung der Angemessenheit eines Fonds diese Differenz auch mitberücksichtigen - die Differenz zwischen den erhaltenen, tatsächlichen Leistungen und einer möglichen vollständigen Entschädigung nach Haftpflichtrecht. Wenn das Gericht den Eindruck hat, dieser Fonds sei angemessen dotiert, das sei eine angemessene Grösse - Sie haben vorhin den für mich auch neuen Betrag von 50 bis 150 Millionen Franken erwähnt -, dann wird die Rückwirkung ausgeschlossen.

Jetzt, Kollege Kuprecht, kommt eben nach Meinung der Kommission schon das Interesse der betroffenen Wirtschaft ins Spiel. Wenn kein Fonds geäufnet wird - die betroffene Wirtschaft hat das Recht, keinen Fonds zu äufnen, wenn sie das nicht tun will -, dann kommt eben die Rückwirkung zum Zug, und zwar bei allen Fällen. Wenn die Rückwirkung zum Zug kommt, steigen die Rechtsunsicherheit und das Risiko in jedem einzelnen Fall, dass betroffene Unternehmungen oder Versicherungen verurteilt werden. Die Höhe können wir heute nicht beurteilen. Tatsache ist einfach, dass andere Länder auch für den Fall Asbest, nur für den Fall Asbest eine ähnliche Lösung gewählt haben. Frankreich und das Vereinigte Königreich haben einen entsprechenden Fonds eingerichtet. Die Lösung, die wir hier kreiert haben, ist zwar originell, aber sie ist nicht neu und auch nicht einzigartig. Es ist eine sehr unbürokratische Lösung, damit denjenigen Menschen, die jetzt noch leben und die an einer tödlichen Krankheit leiden, die sie wegen der Asbestproblematik eingefangen haben, geholfen werden kann.

Die Kommission ist der Meinung, dass die vorgeschlagene Lösung dies eben unbürokratisch und schnell ermöglicht. Ich bitte um Zustimmung.