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Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2015-12-15

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2015-12-15

Wortprotokoll

Die Kommission für Rechtsfragen hat an der Sitzung vom 1. September dieses Jahres die von Nationalrätin Natalie Rickli am 12. September 2011 eingereichte und vom Nationalrat angenommene Motion vorberaten und empfiehlt Ihnen mit 7 zu 6 Stimmen, die abgeänderte Motion anzunehmen.

Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament eine Änderung von Artikel 64 des Strafgesetzbuches vorzulegen, wonach Hafturlaube und Ausgänge für Verwahrte ausgeschlossen sind. Die Mehrheit der Kommission beantragt, diese Motion wie folgt abzuändern: "Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine dahingehende Änderung von Artikel 64 StGB vorzulegen, dass unbegleitete Hafturlaube und Ausgänge für Verwahrte ausgeschlossen sind."

Die - wenn auch knappe - Mehrheit unserer Kommission sieht auf diesem Gebiet Handlungsbedarf, um die Risiken schwerer Straftaten durch Verwahrte im Zusammenhang mit Hafturlauben und Ausgängen weiter zu reduzieren. Der ursprüngliche Motionstext soll deshalb abgeändert bzw. ergänzt werden, sodass unbegleitete Hafturlaube und Ausgänge für Verwahrte ausgeschlossen sind. Damit erhält der Motionstext eine risikorelevante Präzisierung und, wie die Mehrheit der Kommission meint, einen praxistauglichen Umsetzungsauftrag.

Verschiedene tragische Ereignisse in der Vergangenheit haben gezeigt, dass Hafturlaube und Ausgänge von Verwahrten ein Risiko darstellen. Auch wenn zuzugeben ist, dass es sich nicht um zahlreiche Fälle handelt, ist es durchaus ein anzustrebendes Ziel, mit dem Verbot von unbegleiteten Hafturlauben und Ausgängen das Risiko von weiteren schrecklichen Taten in Zukunft weiter zu vermindern oder gar zu vermeiden.

Der Bundesrat beantragt unter anderem wegen der seiner Ansicht nach hohen Bedeutung von Vollzugsöffnungen für die Erstellung einer Prognose über die Gemeingefährlichkeit eines Täters, diese Motion abzulehnen. Eine Kommissionsminderheit beantragt Ablehnung und lehnt sich dabei an die Begründung des Bundesrates an, weil mit einer Verschärfung des Vollzugsregimes die Erstellung einer umfassenden Prognose über die Gemeingefährlichkeit erschwert würde.

Im Namen der Mehrheit der Kommission bitte ich Sie, diese Motion mit abgeändertem Text anzunehmen.