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Stahl Jürg · Nationalrat · 2000-03-08

Stahl Jürg · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-08

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion unterstützt grossmehrheitlich den Antrag der Minderheit II (Borer), obwohl ich vorausschicken muss, dass sich der Inhalt des Antrages der Minderheit I (Meyer Thérèse) in der Praxis bisher nicht so schlecht bewährt hat, wie das Herr Jost geschildert hat. Der Inhalt hat sich in Anbetracht einer föderalistischen Handhabung bewährt, und diesbezüglich wird ja jetzt ein Systemwechsel vollzogen.

Lassen Sie mich die Überlegungen der SVP-Fraktion in drei Punkten begründen:

1. Das neue Heilmittelgesetz bringt eine Änderung des Systems. Wir rücken vom bisherigen föderalistischen System ab und gehen im Selbstmedikationsbereich auch zur eidgenössischen einheitlichen Version über. Der Markt der Selbstmedikation, also der Medikamente, die frei und ohne Rezept durch Fachpersonen abgegeben oder verkauft werden können, funktioniert gut. Er ist subventionsfrei und aus der Sicht der SVP ein Markt, der die Selbstverantwortung der Bürgerinnen und Bürger fördert. In vielen Kantonen hat sich mit dem Ziel der sicheren Versorgung und abgestützt auf regionale Gegebenheiten eine Vermischung der Listen C und D ergeben, was im Fall der Annahme des Antrages der Minderheit I zu erheblichen Problemen führen würde.

2. Die Einteilungen der Listen C und D haben in früheren Jahren oftmals zu standespolitischen Auseinandersetzungen zwischen Apothekern und Drogisten geführt. Das ist glücklicherweise im Moment nicht der Fall, aber wenn wir den Antrag der Minderheit I annehmen, könnten gerade in diesen Kantonen die Diskussionen wieder aufgegriffen werden. Es könnte wiederum zu einem Rückschritt kommen, muss doch die Beurteilung im Institut dahingehen, dass festgelegt werden muss, ob ein Medikament eine vorangehende Verschreibung einer Ärztin oder eines Arztes braucht oder nicht.

3. Dass diese Listen C und D zusammengeführt werden, spricht aus Sicht der Konsumentinnen und Konsumenten eindeutig für eine liberalere Haltung. Es gibt eine Verunsicherung bei der Konsumentin und dem Konsumenten, da in [PAGE 106] verschiedenen Kantonen verschiedene Verkaufszuständigkeiten vorhanden sind.

Ein Beispiel zum Thema Abgabesicherheit und Gefährdungspotenzial: Ein bekannter, sportlicher Bündner Nationalrat hat Anfang dieser Woche infolge erster Anzeichen einer Grippeinfektion ein sehr bekanntes Grippemittel erworben. Mit grösster Wahrscheinlichkeit hat er dieses bei einer Pharmaassistentin in einer Berner Apotheke gekauft. Es ist erwiesen, dass die Medikamente der Liste C und D zu 90 Prozent von den Mitarbeiterinnen in den Drogerien und Apotheken verkauft werden, und eben nicht von den diplomierten Apothekerinnen und Apothekern oder diplomierten Drogistinnen und Drogisten, wie es gesetzlich vorgesehen ist. Somit habe ich auch meine Interessen offen und transparent dargelegt, denn wenn ich nicht politisiere, stehe ich zu Hause in meiner Drogerie.

Das ist die Praxis. Ich verstehe nicht, weshalb dieses bekannte Grippemittel - es wurde schon genannt - von einer Drogistin, die eine vierjährige Lehre absolviert hat, nicht verkauft, aber von einer Pharmaassistentin, die eine dreijährige Lehre absolviert hat, verkauft werden darf. Denn die Drogistinnen im Appenzellerland und im Kanton Solothurn, welche die genau gleiche Ausbildung haben, dürfen das. Lassen Sie also auch in Zukunft regionale Gegebenheiten zu und intervenieren Sie bitte nicht in einem Markt, der gut funktioniert und der die Selbstverantwortung der Konsumentinnen und Konsumenten fördert.

Die SVP-Fraktion ist überzeugt, dass die Mitarbeitenden in Apotheken und Drogerien auch in Zukunft die grosse Verantwortung wahrnehmen, die Versorgung sicherzustellen und Medikamentenmissbräuche konsequent zu verhindern.