Regazzi Fabio · Nationalrat · 2015-12-15
Regazzi Fabio · Nationalrat · Tessin · CVP-Fraktion · 2015-12-15
Wortprotokoll
Im Rahmen des Pakets Via sicura hat eine Mehrheit des Bundesparlamentes im Juni 2012 die Einführung des "Raser-Verbrechens" im Strassenverkehrsgesetz gutgeheissen, das mit sehr strengen Mindeststrafen versehen wurde: ein Jahr Gefängnis auf strafrechtlicher Ebene und zwei Jahre Führerausweisentzug auf Verwaltungsebene. Natürlich war die Absicht lobenswert. Man wollte gegenüber den Fahrern, die sich verantwortungslos benehmen, ein starkes Signal geben. Man wollte sie exemplarisch bestrafen.
In der Praxis muss man leider feststellen, dass es vor allem normale Fahrer sind, die keine Vorstrafen im Bereich des Strassenverkehrs aufweisen, die einmal die zulässige Höchstgeschwindigkeit krass missachten und dann als Raser verurteilt werden. Der Richter hat keinen Ermessensspielraum, wie das das Bundesgericht bestätigte. Der Gesetzestext ist klar, und Absatz 4 von Artikel 90 des Strassenverkehrsgesetzes stellt eine unwiderlegbare gesetzliche Vermutung dar. Es ist von keiner Bedeutung, ob der Lenker alleine auf einer breiten Strasse war, bei strahlendem Wetter fuhr und niemanden konkret einer Gefahr aussetzte. Ebenso wenig ist die Schwere seines Vergehens von Bedeutung. Die Sanktion muss lauten: ein Jahr Gefängnis, zwei Jahre Führerausweisentzug.
In Tat und Wahrheit ist man an folgendem Punkt angelangt: Fahrer, die nichts mit gefährlichen Kriminellen ohne Skrupel [PAGE 2218] zu tun haben, werden auf übermässig strenge Art und Weise als Raser verurteilt. Einige haben deswegen auch ihre Arbeit verloren.
Ebenfalls zu bedauern ist, dass das Raserdelikt in der Rechtsordnung echte Inkohärenzen geschaffen hat, die für die Strafverfolgungsbehörden bei der Umsetzung zu Problemen führen. Zum Beispiel sieht das Strafgesetzbuch eine Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis im Falle von Vergewaltigung vor, und es sieht 180 Tagessätze im Falle von Raub mit einer Schusswaffe vor. Es handelt sich hierbei um besonders gewalttätige Straftaten, die bei den Opfern unauslöschliche Spuren hinterlassen. Die Mindeststrafe für Raser wird sogar angewendet, wenn kein Unfall stattfand, es also kein Opfer gab. Sie wird sogar angewendet, wenn niemand durch die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit konkret einer Gefahr ausgesetzt wurde.
Rolf Grädel, Staatsanwalt des Kantons Bern und Präsident der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz, hebt diese Inkohärenzen ebenfalls hervor. Die Rasergesetzgebung habe, sagt er, zu einem gewissen "Missverhältnis" geführt. Delikte, in welchen Personen bloss potenziell gefährdet worden seien, seien unter Umständen deutlich strenger zu beurteilen als Fälle mit Verletzungsfolgen. Zudem sei der Ermessensspielraum der Richter bei den Raserdelikten massiv eingeschränkt worden. Damit könnten sie den konkreten Umständen im Einzelfall nicht mehr gerecht werden, sagt Herr Grädel, der dadurch Verständnis für meinen Vorstoss gezeigt hat.
Interrogé dans un article de "La Liberté" au sujet de Via sicura, Fabien Gasser, procureur général du canton de Fribourg, a déclaré: "Cette peine plancher d'un an est peu cohérente avec l'ensemble du système. Pour un procureur, il est difficile de concevoir que la peine soit la même pour un excès de vitesse ou pour un viol ... On arrive à un point où rouler vite devient pratiquement un des pires comportements criminels que l'on puisse imaginer en Suisse."
Die vorliegende Initiative hat zum Ziel, die negativen Auswirkungen der Massnahmen gegen Raserdelikte, die ausdrücklich nicht erwünscht waren, zu korrigieren, ohne diese Massnahmen in ihrem Wesen zu ändern, und zwar durch die Aufhebung der Mindeststrafe gemäss Artikel 90 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes und die Korrektur von Artikel 90 Absatz 4. So gibt man dem Richter seine Ermessensfreiheit zurück.
Dagegen müssen die Richter immer die Möglichkeit haben, diejenigen Fahrer sehr hart bestrafen zu können, die sich verantwortungslos verhalten und konkret das Risiko eingehen, Unfälle mit Schwerverletzten oder Todesopfern zu verursachen. Der wesentliche Inhalt des Verbrechens sowie die Maximalstrafe gemäss Artikel 90 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes bleiben folglich unverändert.
Meine parlamentarische Initiative strebt auf Verwaltungsebene das gleiche Ziel an. Die Mindestdauer des Führerausweisentzugs ist hier beibehalten, aber sie ist von 24 auf 6 Monate reduziert, das ist das Doppelte der Mindestdauer, die für den Fall eines schweren Vergehens vorgesehen ist. Zurzeit ist sie achtmal länger! Auch hier gibt man den Behörden einen Ermessensspielraum zurück, der sich kohärent in das bestehende System einfügt.
En partant d'une bonne intention, à savoir punir les véritables délinquants routiers qui provoquent des morts et des blessés, on a créé un délit de chauffard qui peut littéralement et aveuglément broyer la vie de conducteurs ordinaires, qui n'ont rien de criminels sans scrupules. Le délit de chauffard pose de vrais problèmes de mise en oeuvre pour les autorités, car il est incohérent par rapport au reste de l'ordre juridique. La sévérité des sanctions, selon les circonstances, choquent l'opinion publique. Il est temps pour nous de corriger cela.
Ziel meiner parlamentarischen Initiative ist es also nicht, Raser im eigentlichen Sinn des Wortes zu schützen oder das Rasergesetz zu kippen. Es geht vielmehr darum, das Verhältnismässigkeitsprinzip und eine gewisse Kohärenz wiederherzustellen. Seien wir ehrlich: Mit Via sicura sind wir zu weit gegangen, und jetzt müssen wir den Mut haben, diesen Fehler zu korrigieren.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben.