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Wobmann Walter · Nationalrat · 2015-12-15

Wobmann Walter · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-12-15

Wortprotokoll

Mit Via sicura wollte man bekanntlich die Raserexzesse im Strassenverkehr härter bestrafen, damals aufgrund extremer Unfälle. In diesem Zusammenhang ist aber das Bussenregime massiv verschärft worden, sodass man sagen kann, dass klar über das Ziel hinausgeschossen wurde. Es kann doch nicht sein, dass die strafrechtliche Behandlung des Raserdelikts strenger geregelt ist als beispielsweise die Gefährdung des Lebens gemäss Artikel 129 des Strafgesetzbuches. Hier stimmt einfach das Verhältnis nicht, auch wenn extremes Rasen natürlich hart bestraft werden soll - das ist für mich auch klar. Die Verhältnismässigkeit stimmt nicht.

Derzeit sind richterliches Ermessen und die Berücksichtigung der Umstände gar nicht möglich. So haben mir mehrere Richter gesagt, dass sie die momentanen Vorgaben auch falsch fänden und diese für sie fast unerklärbar seien. Die einmalige Übertretung des Gesetzes durch einen unbescholtenen Bürger kann gleich zur Zerstörung von dessen Existenz führen. So etwas wollen Sie doch ganz bestimmt nicht.

Seit dem Inkrafttreten von Via sicura sind viele Personen auf mich zugekommen, um mir ihren Fall zu schildern. Inzwischen sind sogar zwei Vereine gegründet worden: ASAVS in der Westschweiz und Via Humana in der Deutschschweiz. Sie planen zurzeit eine Volksinitiative mit einem ähnlichen Inhalt wie demjenigen dieser parlamentarischen Initiative.

Mit Via sicura hat man bekanntlich in mehreren Bereichen über das Ziel hinausgeschossen. So mussten bereits Korrekturen vorgenommen werden, beispielsweise bei der Promillegrenze für Fahrer bei Blaulichtorganisationen. Die Regelung war in der Praxis nicht anwendbar gewesen. Sie wird jetzt zum Glück wieder zurück zur alten Fassung korrigiert. Aber auch dazu brauchte es einen politischen Vorstoss.

Sie sehen also: Es besteht Handlungsbedarf. Wir wollen aber nicht die gesamte Rasergesetzgebung kippen, das möchte ich hier ganz klar betonen. Vielmehr wollen wir mehr Verhältnismässigkeit bei der Bemessung des Strafmasses. Damit könnte auch die Glaubwürdigkeit der Massnahmen im Rahmen von Via sicura insgesamt massiv erhöht werden.

Ich bitte Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen und der Initiative Folge zu geben.