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Kuprecht Alex · Ständerat · 2015-12-16

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-12-16

Wortprotokoll

Die vorliegende Standesinitiative verlangt, dass auf Verfassungsebene die [PAGE 1327] Militärausgaben des Bundes für die Dauer von zehn Jahren auf mindestens 1,2 Prozent des Bruttoinlandproduktes festgelegt werden. Die SiK-SR hat diese Standesinitiative an ihrer Sitzung vom 17. November 2015 vorgeprüft und dabei auch eine Vertretung des Grossen Rates des Kantons Bern angehört. Dieser hat die Standesinitiative mit 73 zu 72 Stimmen bei 1 Enthaltung an seiner Sitzung vom 17. März 2015 angenommen und somit der Bundesversammlung zum Entscheid überstellt.

In der Begründung wird festgehalten, dass die Schweiz ein sehr wohlhabendes Land sei, dass das BIP pro Kopf einen weltweiten Spitzenwert erreiche, die kaufkraftbereinigten Einkommen deutlich über jenen in den meisten Ländern der Welt, insbesondere in jenen Europas, liegen würden, dass aber die Ausgaben für die Verteidigung deutlich tiefer als in den vergleichbaren Ländern seien. Als vergleichbare europäische Länder werden z. B. aufgeführt: Dänemark, Norwegen und Holland mit je 1,4 Prozent; Finnland, Schweden und Slowenien mit je 1,2 Prozent; Kroatien und Montenegro mit je 1,6 Prozent; Belgien mit 1,1 Prozent. In allen diesen Staaten werde für Sicherheitsaufgaben wesentlich mehr aufgewendet, als es die Schweiz mit einem Anteil von lediglich 0,7 Prozent mache. Ebenfalls aufgeführt wurden die Nato-Staaten Frankreich und Vereinigtes Königreich, die je 2,3 Prozent ihres BIP für die Verteidigung aufwenden.

Die Kommission hält aufgrund ihrer Beratung Folgendes fest:

1. Die zum Vergleich aufgezählten Staaten unterhalten im Gegensatz zur Schweiz eine Berufsarmee. Im betreffenden Prozentsatz sind jeweils auch die Personal- bzw. Lohnkosten enthalten.

2. Mit der Weiterentwicklung der Armee ist nun beabsichtigt, der Schweizer Milizarmee künftig einen Zahlungsrahmen in der Höhe von 20 Milliarden Franken für vier Jahre zukommen zu lassen. Das sind 5 Milliarden Franken pro Jahr.

3. Sollte nun das Budget, wie es die Standesinitiative fordert, auf 1,2 Prozent des BIP aufgestockt werden, so müssten künftig 50 Prozent des bisherigen Budgetbetrags, also 2,5 Milliarden Franken, zusätzlich im Budget eingestellt werden. Das BIP betrug nämlich im Jahr 2014 etwa 640 Milliarden Franken, was eben zu Ausgaben von etwa 7,5 Milliarden Franken für die Verteidigung führen würde, wenn die 1,2-Prozent-Regel eingehalten werden müsste.

4. Es versteht sich von selbst, dass eine derartige Aufstockung nur mit substanziellen Abstrichen bei den anderen Ausgabenpositionen, unter anderem auch bei den Transferzahlungen an die Kantone, erfolgen könnte oder dann aber mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer finanziert werden müsste.

5. Bei den Aufwänden für die Armee, die in den kommenden Jahren 5 Milliarden Franken betragen sollen, sind die Leistungskosten der Erwerbsersatzordnung sowie die Lohnzahlungen der Arbeitgeber nicht den BIP-Militärausgaben zugerechnet worden. Allein bei der Erwerbsersatzordnung beispielsweise betrug der Betriebsaufwand für Entschädigungen im Dienst im Jahr 2014 rund 800 Millionen Franken, was rund 0,1 bis 0,13 Prozent des BIP entsprechen würde. Die Lohnkosten der Arbeitgeber sind dabei noch nicht mitgerechnet.

Es macht wenig Sinn, in der Bundesverfassung einen einzelnen Ausgabenposten des Bundesbudgets in Prozenten einer Vergleichsgrösse festzulegen. Vielmehr gilt es, der Armee die im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee festgelegten Aufgaben, abgeleitet von der Bundesverfassung, zu übertragen, die entsprechenden Organisationen aufzubauen und eine finanzielle Kongruenz zwischen Aufgaben, geforderten Leistungen und damit notwendigen finanziellen Mitteln zu schaffen.

Die Sicherheitspolitische Kommission wird sich bereits im Januar mit dem Finanzbeschluss des Nationalrates sowie den letzten Differenzen auseinandersetzen. Es ist anzunehmen, dass unser Rat in der Frühjahrssession im Rahmen seiner dritten Beratung zur Weiterentwicklung der Armee die noch offenen Entscheidungen wird treffen können. Der vom Nationalrat verabschiedete Bundesbeschluss über 20 Milliarden Franken dürfte dabei entscheidend sein. Unter diesem Aspekt gilt es, den Betrag des vorgesehenen Zahlungsrahmens zu sichern.

Aus den nun dargelegten Gründen beantrage ich Ihnen namens der Sicherheitspolitischen Kommission unseres Rates, die ihren Entscheid mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung gefällt hat, der Standesinitiative des Kantons Bern keine Folge zu geben.