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Kuprecht Alex · Ständerat · 2015-12-16

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-12-16

Wortprotokoll

Was diese Standesinitiative will, ist eigentlich bereits durch die Annahme der Motion Romano 12.3071 vollumfänglich erfüllt. Es stellt sich jetzt die Frage, wer zuständig ist, den Bestand des Grenzwachtkorps entsprechend zu erhöhen. Es ist nicht das VBS, es ist das Finanzdepartement, denn das Grenzwachtkorps ist Teil der Eidgenössischen Zollverwaltung.

Ich habe Ihnen gesagt, dass wir in vier Jahren 130 Stellen bewilligt haben, im Prinzip im Rahmen des Budgets. Aber diese Stellen muss das Grenzwachtkorps auch entsprechend beantragen, und das war in der Vergangenheit nicht immer so. Ich höre den Kommandanten des Grenzwachtkorps noch sehr gut, wie er sagte: "Mit diesem Bestand kann ich leben." Es liegt also primär am Kommandanten des Grenzwachtkorps und am Direktor der Eidgenössischen Zollverwaltung, beim künftigen Departementschef neue Stellen zu beantragen; das in Bezug auf die Dotation des Grenzwachtkorps.

Frau Kollegin Fetz, es ist nicht die Aufgabe des Parlamentes, und es ist auch nicht die Aufgabe der Vorsteherin des Finanzdepartementes, dem Grenzwachtkorps zu sagen, bei welchen Grenzübertritten und in welchen Grenzabschnitten es wie viele Mitarbeiter einzusetzen hat. Das sind operative Aufgaben, für die einzig und allein der Kommandant des Grenzwachtkorps mit seinen Abschnittskommandanten verantwortlich ist. Sie müssen wissen, wie viele Leute sie in welchem Abschnitt brauchen. Es kann doch nicht sein, dass wir gesetzgeberisch praktisch noch festschreiben, in welchem Grenzabschnitt wie viele Leute eingesetzt werden! Das ist nicht unsere Aufgabe.

Nun, wir haben zwei Standesinitiativen, die praktisch genau gleichlautend sind. Die eine ist der anderen wohl abgeschrieben worden. Sie müssen sich schon im Klaren sein: Wollen Sie beiden Initiativen Folge geben? Oder wollen Sie nur einer Folge geben? Es macht wenig Sinn, wenn Sie der [PAGE 1326] Initiative von Basel-Stadt keine Folge geben und der Initiative von Basel-Landschaft Folge geben, obwohl sie im Prinzip gleichlautend sind. Sie müssen hier schon kongruent sein.

Zum Schluss: Machen wir uns nichts vor! Der Standesinitiative Basel-Landschaft Folge zu geben, das ist gut gemeint. Die Initiative ist inhaltlich erfüllt, und ihr Folge zu geben ist nichts anderes, als gegenüber der Bevölkerung ein positives Signal auszusenden. Wir veranlassen etwas, was im Prinzip auf den Grundlagen, die wir haben, schon gemacht werden kann, wenn die verantwortlichen Personen das wollen. Es kommt mir so vor, wie wenn wir hier eine Wolke von einem Ende zum anderen schieben würden, wie eine Wolkenschieberei also. Verantwortlich ist das Finanzdepartement, es hat die Aufgabe, diesen Auftrag umzusetzen.

In einem gebe ich Ihnen Recht, Frau Kollegin Fetz: Es kann nicht sein, dass wir im Rahmen von pauschalen Kreditkürzungen beim Personal derartige Kreditkürzungen entsprechend hineinbringen und dann genau das Grenzwachtkorps, dessen Bestand wir um 100 bis 200 Stellen erhöhen wollen, wieder betroffen ist. Ich mache Sie, Frau Kollegin Fetz, noch auf Folgendes aufmerksam: Als es um die Motion Fehr Hans 12.3180, "Aufstockung des Grenzwachtkorps", ging, die 200 bis 300 neue Stellen forderte, habe ich in diesem Saal nicht manche Hand gesehen, die zugestimmt hat. Jetzt, plötzlich, aufgrund von etwas veränderten Umständen, plagt einen das Gewissen, und man möchte jetzt hier das Signal aussenden, dass man etwas macht.

Der Antrag der Sicherheitspolitischen Kommission lautet, der Standesinitiative Basel-Landschaft keine Folge zu geben. Die Kommission hat sich schon x-mal über diese Frage unterhalten, sie hat auch detaillierte Berichte erhalten und hat sich mit dem Kommandanten des Grenzwachtkorps auseinandergesetzt. Wir waren seinerzeit entsprechend auch in Schaffhausen und haben uns dort die Lage angeschaut. Wir haben uns sehr intensiv mit dem Problem befasst.

Ich bitte Sie, entweder dem Antrag der Kommission zuzustimmen und der Standesinitiative Basel-Landschaft keine Folge zu geben oder aber, wenn Sie ihr Folge geben, mindestens beide Standesinitiativen gleich zu behandeln.