Reimann Maximilian · Nationalrat · 2015-12-16
Reimann Maximilian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-12-16
Wortprotokoll
Ich wünsche selbstverständlich jedem und jeder in diesem Saal, dass sie auch mit 70 und weit darüber hinaus noch selber mit ihrem Auto fahren [PAGE 2261] können. Individuelle Mobilität ist in unserer modernen Gesellschaft zu einem hohen Gut geworden, vor allem in ländlichen Regionen ohne gute Erschliessung durch öffentliche Verkehrsmittel. Individuelle Mobilität auch im Alter muss aber Hand in Hand gehen mit der öffentlichen Sicherheit; das ist klar und unbestritten. Doch absolute Sicherheit, das wissen wir alle, gibt es nirgends.
Damit komme ich zurück zu den 70- und über 70-jährigen Schweizer Bürgern und hier niedergelassenen Ausländern, die sich im Auto auf unseren Strassen fortbewegen. Sie gehen alle zwei Jahre - und zwar obligatorisch und auf eigene Rechnung - zum Hausarzt, um testen zu lassen, ob sie noch fahrtauglich sind. Auf den gleichen Strassen fahren aber auch Ausländer in ihren Autos, vor allem solche aus Deutschland, Österreich und Frankreich. Genau in diesen Ländern gibt es keine medizinischen Fahrtauglichkeitstests. Man fährt in Eigenverantwortung, solange es geht. Natürlich werden die Senioren vom persönlichen Umfeld beraten, insbesondere von Familienangehörigen und vom Hausarzt, aber grundsätzlich entscheiden sie selber und in Eigenverantwortung, wann sie ihren Führerschein abgeben wollen. So weit möchte ich selber nicht gehen, auch wenn diese Praxis in Deutschland, Österreich und Frankreich mit der relevanten EU-Führerscheinrichtlinie konform ist. Aber unsere Schweizer Seniorinnen und Senioren empfinden es de facto als Diskriminierung, als Diskriminierung von Alters wegen, dass sie alle zwei Jahre zum Vertrauensarzt beordert werden, ihre ausländischen Strassenkolleginnen und -kollegen hingegen nicht. Diskriminierung von Alters wegen wird von unserer Bundesverfassung ausdrücklich verboten.
Die vorberatende Kommission, vor der ich am vergangenen 16. November anzutreten hatte, sieht das anders, aber zumindest ist mein Anliegen ein Grenzfall. Diesen möchte ich nun in Minne regeln mit diesen beiden Mitteln:
1. Beim medizinischen Kontrollobligatorium soll die Altersgrenze um fünf Jahre angehoben werden, vom 70. auf das 75. Altersjahr. Das geltende Kontrollalter 70 entstammt den Siebzigerjahren des letzten Jahrhunderts. Seither ist das Schweizervolk, statistisch hieb- und stichfest erwiesen, um 6 bis 7 Jahre älter geworden, ist geistig und physisch rüstiger geworden. Eine Anpassung der Alterslimite ist hier somit mehr als angebracht.
2. Es geht auch um die Ebene der Prävention, der Sensibilisierung der älteren Automobilisten hinsichtlich ihrer Eigenverantwortung, wann sie von sich aus mit dem Autofahren aufhören sollen.
Das sind zwei sinnvolle Massnahmen, die voll und ganz auch dem Kriterium der öffentlichen Sicherheit standhalten.
Noch eine Bemerkung zum Schluss: Lassen Sie sich nicht durch aufgebauschte Medienberichte über Autounfälle mit Senioren am Steuer in die Irre führen! Es gibt solche Unfälle, das ist unbestritten. Aber sie liegen ganz klar unter den eidgenössischen Mittelwerten. Zudem verursachen auch die nichtkontrollierten Senioren-Automobilisten aus unseren Nachbarländern nicht nennenswert mehr Unfälle als die kontrollierten Eidgenossen. Der Beweis, dass der Eigenverantwortung Nachachtung verschafft wird, wäre damit erbracht.
Geben Sie also meinem ebenso vernünftigen wie sinnvollen Initiativbegehren Folge, auf dass unsere Räte in Ruhe und mit Bedacht die nächsten Schritte prüfen und angehen können!