Lexipedia

Gysin Remo · Nationalrat · 2002-03-06

Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-06

Wortprotokoll

Beim Antrag der Minderheit I zu Artikel 2 Absatz 1bis geht es um ein Begehren, das ursprünglich von unserem Kollegen Beck eingebracht worden ist. Die Minderheit I empfiehlt Ihnen, diesen Antrag - entgegen der Haltung des Ständerates - zu unterstützen. Er ist das Ergebnis der Erfahrungen, die wir mit dem Embargo im Irak gemacht haben. Wir waren uns alle einig, auch während des Uno-Abstimmungskampfes, dass dort zum Teil die Falschen getroffen wurden, dass die Bevölkerung zu stark leiden musste. Es ist die Philosophie der "smart sanction" entstanden, das heisst, man will in Zukunft die Verantwortlichen, die Regierenden, die Potentaten, die Diktatoren, treffen und nicht die unschuldige Bevölkerung. Es geht hier um das Überleben, um die Nothilfe; es geht um Medikamente und Nahrung, die mit unserem Minderheitsantrag von Sanktionen ausgenommen werden sollen.

Wir haben in der gestrigen Debatte über die humanitäre Hilfe hören können, dass der Bundesrat und wir alle uns auf den Standpunkt stellen, dass die humanitäre Hilfe in Notlagen jedem Menschen zukommen soll, unabhängig von Rasse, Klasse und Herkunft. Auch die Genfer Konventionen sagen zum Beispiel aus, dass verwundete Soldaten Medikamente bekommen sollen. Es gilt auch hier, keine Unterschiede zu machen.

Ich kann Ihnen sagen, wie das festgehalten ist: Im Rahmenvertrag, den wir gestern genehmigt haben, steht z. B. auf Seite 23, dass die humanitäre Hilfe nicht dem Prinzip der politischen Konditionalität unterworfen werden dürfe. Auf der gleichen Seite steht auch Folgendes: "Für die Schweiz ist es aber wichtig, dass die angestrebten Ziele ohne negative Auswirkungen für die Bevölkerung erreicht werden. Deshalb ist es nötig, bei der Verhängung von Sanktionen humanitäre Ausnahmemechanismen und eine Überprüfung der Auswirkungen der Sanktionen vorzusehen." Ich habe heute den Eindruck, dass wir bei dieser Haltung bleiben müssen. Alles andere, auch das vom Bundesrat bisher Vorgeschlagene, ist eine Aufweichung dieser humanitären Tradition.

Es stehen sich also zwei Konzepte gegenüber: Die Minderheit I will am Beschluss unseres Rates vom letzten Mal festhalten. Der Entwurf des Bundesrates und der Antrag der Minderheit II beabsichtigen eine Aufweichung des humanitären Prinzips, indem sie dem Bundesrat hier ein Ermessen zuspielen, das nicht nötig ist und das dem Grundprinzip der humanitären Hilfe eigentlich widerspricht. Beide arbeiten mit einer Kann-Bestimmung.

Wir bitten Sie, der Minderheit I zu folgen. Ich kann Ihnen sagen, dass diese Massnahme durchaus durchführbar ist, die Médecins sans frontières zum Beispiel nehmen ihre Medikamente direkt mit, wenn sie im Irak im Einsatz sind.

Ich möchte noch etwas zur SVP-Fraktion sagen, denn ich finde, das hier der Gipfel der Inkonsequenz ist: Ich habe Teile der SVP-Fraktion erlebt, die sich gegen die Sanktionen im Irak gewandt haben. Die Kritik haben wir zum Teil geteilt. [PAGE 95] Wenn Sie die Minderheit II anschauen, dann sehen Sie, dass genau dieselben Leute wieder mit Ausnahmen für eine Aufweichung dieser Einschränkung der Sanktionsmechanismen sind, die sie eigentlich verlangt haben. Es geht hier um das Lebensnotwendige, das im Zusammenhang mit humanitären Hilfeleistungen gegeben werden muss. Hier gibt es kein Ermessen, hierin ist die Haltung von Herrn Beck und unseres Rates bisher konsequent gewesen. Sie entspricht auch dem, was der Bundesrat während der Uno-Debatte immer vertreten hat. Ich finde es sehr unangebracht, wenn wir jetzt nach diesem Abstimmungswochenende davon abweichen würden.

Ich bitte Sie, die Minderheit I zu unterstützen. Sie halten damit an Ihrem Beschluss fest.