Merlini Giovanni · Nationalrat · 2015-12-17
Merlini Giovanni · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2015-12-17
Wortprotokoll
Unsere Fraktion wird dem Entwurf zustimmen. Mit der vorliegenden Totalrevision des Bundesgesetzes über die elektronische Signatur von 2003 soll dem Bundesrat die Kompetenz zugeteilt werden, nebst der bisherigen qualifizierten elektronischen Signatur, welche weiterhin nur natürlichen Personen zugänglich ist, zwei ähnliche Anwendungen von elektronischen Zertifikaten zu regeln; zum einen - das haben wir auch schon gehört - die sogenannte geregelte elektronische Signatur, an welche reduzierte Anforderungen gestellt werden, und zum andern das geregelte elektronische Siegel, das auch juristischen Personen und Behörden zugänglich ist. Die Begriffe dieser beiden neuen Anwendungen dürfen keinesfalls mit dem rechtlichen Begriff der elektronischen Unterschrift verwechselt werden. Die beiden Anwendungen haben keine direkten Rechtswirkungen und dienen lediglich dazu, den Herkunftsnachweis sowie die Integrität der betreffenden Mitteilung zu gewährleisten. In dieser Vorlage geht es nämlich um die Regelung der Herstellung von Signaturmitteln für den digitalen Geschäftsverkehr.
Eine elektronische Signatur kann man als eine Datei umschreiben, welche einem elektronischen Dokument beigefügt wird, um das Dokument in doppelter Hinsicht zu bestätigen, erstens bezüglich dessen Urheberschaft und zweitens bezüglich dessen Integrität. Beim Letzteren geht es um die Frage, ob das Dokument auf dem elektronischen Weg unverändert beim Empfänger angelangt ist. Da im elektronischen Verkehr kein persönlicher Kontakt zwischen Absender und Empfänger besteht und keine handschriftliche Unterschrift vorliegt, muss Vertrauen geschaffen werden, dass das digital signierte Dokument Integrität und Authentizität bezüglich des Urhebers aufweist. Dies wird erreicht, indem Dritte beigezogen werden, die den Vorgang prüfen und zertifizieren und dadurch dessen Vertrauenswürdigkeit bestätigen. Diese Zertifizierungsdienste stehen im Zentrum der Vorlage.
Unsere Partei hat bereits im Vernehmlassungsverfahren darauf hingewiesen, dass seit einiger Zeit das Bedürfnis besteht, solche Signaturen auch juristischen Personen zugänglich zu machen. Das entspricht einem Anliegen der Wirtschaft, aber auch der öffentlichen Verwaltung. Die Vorlage trägt diesem Umstand Rechnung und führt diese Signatur für Unternehmen und Behörden ein, und zwar in Form des elektronischen Siegels. Die Gesetzesrevision ändert aber nichts an der Vertretungsordnung, wie sie heute gilt. Für die Vertretungsbefugnisse bleiben die Eintragungen im Handelsregister massgebend, sodass die Zertifizierung nicht mit der privatrechtlichen bzw. gesellschaftsrechtlichen Vertretungsregelung zu verwechseln ist. Das ist auch der Sinn des Hinweises in Artikel 1 Absatz 2 des Entwurfes, wo präzisiert wird, dass das Gesetz nicht die Rechtswirkungen der Verwendung digitaler Zertifikate regelt. Das Siegel muss betreffend Herkunft Klarheit schaffen. Es geht insbesondere um Massengeschäfte wie das Versenden von Rechnungen, Mahnungen usw.
Die Vorlage trägt schliesslich den Bedürfnissen einer modernen Verfahrensabwicklung vor Gericht Rechnung. Im Verlaufe der letzten Jahre wurden in allen Prozessordnungen des Bundes Regeln für die elektronische Eingabe und für die elektronische Zustellung von Verfügungen und Entscheiden aufgenommen, jedoch zum Teil mit verschiedenen Konzepten und mit unterschiedlicher Terminologie. Das Ziel der vorliegenden Revision ist, diese Verfahrensordnungen auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen und zu harmonisieren.
Aus diesen Gründen lade ich Sie ein, den Antrag der Kommission für Rechtsfragen zu unterstützen und somit dem Entwurf zuzustimmen.