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Ritter Markus · Nationalrat · 2015-12-17

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion · 2015-12-17

Wortprotokoll

Die Kommission beantragt Ihnen mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten und damit der Standesinitiative Waadt 12.300 Folge zu geben.

Die Mehrheit Ihrer Kommission argumentiert mit der geänderten Ausgangslage bei den Verhandlungen zur Regelung der internationalen Handelsbeziehungen. Die Doha-Runde der WTO wurde im Jahre 2001 viel zu umfassend und viel zu rasch nach der Uruguay-Runde gestartet. Innerhalb der internationalen Staatengemeinschaft will kein Land mehr die Führungsverantwortung für diese Verhandlungen übernehmen. Die Ziele der Doha-Runde versprechen keine Lösungen mehr für die Probleme, die sich seit der Finanzkrise der westlichen Welt stellen. Daher ist die Doha-Runde praktisch vollständig zum Erliegen gekommen. Wie Sie den Medien entnehmen konnten, wird zurzeit in Nairobi über ein Teilpaket verhandelt; es wird sehr stark auch darüber gestritten. Ein grosser Teil der Staatengemeinschaft möchte daher die Doha-Runde effektiv abbrechen, wobei aber hierüber keine Einigkeit besteht.

Als Antwort auf mögliche Ergebnisse der Doha-Runde für die Schweizer Landwirtschaft wurden vom Bundesrat im Jahre 2008 Verhandlungen mit der EU über ein Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich lanciert. Die Ausgangslage für die Notwendigkeit eines solchen Abkommens hat sich nun aber grundlegend geändert. Es besteht keine Notwendigkeit, solche Verhandlungen weiterzuführen. Selbst der Bundesrat stellt auf Seite 2155 der Botschaft zur Agrarpolitik 2014-2017 fest, dass im Zeitraum von 2014 bis 2017 noch keine Auswirkungen von internationalen Abkommen im Agrarbereich spürbar sein werden. Vor diesem Hintergrund und angesichts einer völlig unsicheren Entwicklung der internationalen Agrarmärkte macht es heute keinen Sinn mehr, am Freihandelsabkommen für den Agrar- und Lebensmittelbereich mit der EU festzuhalten.

Der Vollständigkeit halber gilt es hier zu erwähnen, dass ein Freihandelsabkommen für den Agrar- und Lebensmittelbereich mit der EU je nach Szenario eine Halbierung der Einkommen für die Schweizer Landwirtschaft zur Folge hätte. Sollte man diese Ausfälle durch den Bund kompensieren wollen, wären erhebliche zusätzliche Steuermittel erforderlich. Ebenfalls würde der Abschluss eines solchen Freihandelsabkommens den Verlust von mehreren Hundert Millionen Franken an Zolleinnahmen für den Bund zur Folge haben. Für beides stehen keine finanziellen Ressourcen des Bundes zur Verfügung, was wir heute anlässlich der Budgetdebatte auch zur Genüge gehört haben.

Auf Seite 5 im sechsten Abschnitt des bundesrätlichen Berichtes zum Postulat Bourgeois 10.3374 kann Folgendes nachgelesen werden: "Der Detailhandelspreis wird heute mehr von den Arbeitskosten, den Kosten für Infrastruktur und Vertrieb, den Marketingausgaben und den Energiekosten bestimmt als von den landwirtschaftlichen Rohstoffen, die nur noch etwa 20 Prozent des Endpreises ausmachen. Deshalb haben die Schwankungen der Agrarpreise nur noch einen bescheidenen und schwer messbaren Einfluss auf die Detailhandelspreise, sogar unter Annahme einer perfekten Preisweitergabe durch die ganze Versorgungskette." Mit dieser Feststellung kommt selbst der Bundesrat zur Ansicht, dass sinkende Preise für landwirtschaftliche Produkte in der Schweiz kaum einen Einfluss auf die Konsumentenpreise haben würden.

Zudem gilt es zu bemerken, dass mit einem Nettoselbstversorgungsgrad von gerade einmal 50 Prozent im Jahre 2013 die notwendigen Mengen für eine dauernde Lieferbereitschaft in den europäischen Markt nicht vorhanden sind. Eine Ausnahme bildet der Käse. Bei diesem Produkt sind die Grenzen aber bereits vollständig geöffnet. Die gegenwärtigen Erfahrungen sind aufgrund der Euroschwäche aber auch hier sehr durchzogen.

Die Kommissionsminderheit argumentiert, dass mit der Motion Darbellay 10.3818 das Parlament bereits einen Stopp der Verhandlungen beschlossen hat; dies ebenfalls aufgrund der zum Erliegen gekommenen WTO-Doha-Runde. Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass keine Verhandlungsoptionen verbaut werden sollen. Die Mehrheit hält dem entgegen, dass mit Europa verschiedene Verhandlungen von grosser Bedeutung im Gange sind. Selbst der Bundesrat hält fest, dass einem Agrarfreihandel mit der EU in diesem Kontext zurzeit keine Priorität zukommt.

Die Kommission empfiehlt Ihnen deshalb mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, an Ihrem Beschluss festzuhalten und damit der Mehrheit zu folgen.