Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2015-12-17
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2015-12-17
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen zuerst Artikel 62 unserer Bundesverfassung in Erinnerung rufen. Es heisst hier in Absatz 1: "Für das Schulwesen sind die Kantone zuständig."
Weiter können wir im Sprachengesetz in Artikel 15 Absatz 1 betreffend Unterricht nachlesen: "Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeit dafür, dass die Unterrichtssprache, namentlich ihre Standardform, auf allen Unterrichtsstufen besonders gepflegt wird." Und in Absatz 2 heisst es: "Sie fördern im Rahmen ihrer Zuständigkeit die (individuelle) Mehrsprachigkeit der Lernenden und Lehrenden." Wichtig ist Absatz 3: "Sie" - Bund und Kantone - "setzen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit für einen Fremdsprachenunterricht ein, der gewährleistet, dass die Schülerinnen und Schüler am Ende der obligatorischen Schulzeit über Kompetenzen in mindestens einer zweiten Landessprache und einer weiteren Fremdsprache verfügen. Der Unterricht in den Landessprachen trägt den kulturellen Aspekten eines mehrsprachigen Landes Rechnung."
Ich finde, diese Bestimmungen in der Bundesverfassung und im Sprachengesetz sind richtig. Auch im Thurgau stehen wir selbstverständlich zu diesen Bestimmungen.
Es ist richtig, der Grosse Rat des Kantons Thurgau hat mit der Erheblicherklärung einer Motion entschieden und dem Regierungsrat den Auftrag erteilt, die zweite Fremdsprache, das heisst Französisch, auf die Sekundarstufe zu verschieben. In der politischen Debatte sind weitgehend pädagogische Gründe ins Feld geführt worden. Das Thurgauer Parlament unterstreicht damit sein Anliegen, den Fokus auf einen qualitativ verbesserten und intensivierten Erwerb der französischen Landessprache auf der Sekundarstufe zu richten. Gleichzeitig wird die hohe Bedeutung der Verständigung in einer weiteren Landessprache unterstrichen. Mit der Einführung des neuen Lehrplans Volksschule Thurgau ab dem Schuljahr 2017/18 wird die Umsetzung beginnen.
Zu betonen ist: Der Kanton Thurgau wird den Landessprachen auch weiterhin eine grosse Bedeutung zumessen. Die Qualität des Unterrichts mit einer guten Ausbildung der Lehrpersonen, aber auch die erforderlichen Rahmenbedingungen wie eine erhöhte Stundendotation, das heisst vier bis fünf Lektionen pro Woche, sollen künftig dafür sorgen, dass unsere Schülerinnen und Schüler am Ende der obligatorischen Schulzeit weiterhin über gute, wenn nicht sogar bessere Französischkenntnisse verfügen.
Der Kanton Thurgau verabschiedet sich mit diesem Entscheid keinesfalls von der nationalen Kohäsion. Er fördert weiterhin das Zusammenleben und den Austausch über die Sprachgrenzen hinweg und erachtet insbesondere auch den Schüleraustausch und den kulturellen Austausch zwischen den Landesteilen als ein zentrales und wichtiges Anliegen.