Germann Hannes · Ständerat · 2015-12-17
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-12-17
Wortprotokoll
Vorab möchte ich mich insofern für den Vorstoss entschuldigen, als ich weiss, dass solche ausserordentlichen Sessionen in unserem Rat nicht ausserordentlich geschätzt werden. Dies gesagt habend, komme ich zum Inhalt.
Sie erinnern sich an die Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 über die RTVG-Revision. Es resultierte eine denkbar knappe Annahme der angepassten Finanzierung des Service public im Bereich der Medien. Die Finanzierung ist also gesichert worden, ohne dass allerdings zuvor eine vertiefte Debatte über die Inhalte respektive den Auftrag der gebührenfinanzierten Medien geführt worden wäre. Seitens des Bundesrates, aber auch seitens der SRG ist diese Debatte dann in Aussicht gestellt worden, und zwar eine Debatte, die ohne Tabus geführt werden sollte.
In der Sommersession 2015 sind im Nationalrat drei Vorstösse eingereicht worden, die den Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates 14.3298, "Bericht zu den Service-public-Leistungen der SRG", zum Gegenstand haben. Sie ergänzen also eigentlich einen Vorstoss unserer KVF. Das Postulat Wasserfallen 15.3618 fordert eine Analyse nach dem Subsidiaritätsprinzip, das Postulat Rickli Natalie 15.3636 will, dass - immer mit Bezug auf den Service public - vier Budgetvarianten aufgezeigt werden, und schliesslich will das Postulat Romano 15.3769 das SRG-Internetangebot auf eine Audio- und Videothek beschränken.
Der Bundesrat hat diese drei Vorstösse am 19. August zur Ablehnung empfohlen, und das hat eben zu Irritationen geführt und den Eindruck erweckt, dass die versprochene und notwendige Diskussion ohne Tabus eben doch nicht geführt werden soll. Dies war zumindest der Eindruck. Das hat zur Einreichung der beiden Motionen geführt, deren eine gestern im Nationalrat angenommen worden ist (15.4032) und deren andere wir heute im Ständerat in dieser ausserordentlichen Session über den Bericht zum Service public diskutieren.
Was ist in der Zwischenzeit noch geschehen? Der Bundesrat hat die Eidgenössische Medienkommission ins Leben gerufen. Die Weko hat soeben das Joint Venture von Swisscom, SRG und Ringier bewilligt. Das heisst, sie hat wohl auch mit Blick auf die internationale Medienlandschaft aus rein wettbewerbsrechtlicher Sicht nichts gegen dieses Joint Venture einzuwenden. Dazu will ich mich auch nicht äussern. Gleichwohl wird der Druck auf privat finanzierte Medien dadurch weiter steigen. Das wirft natürlich auch Fragen auf, wie zum Beispiel: Wird dadurch die in der Schweiz einmalige Medienvielfalt gefährdet?
Die Medienvielfalt ist ein enormer Wert für unsere lebendige und gelebte Demokratie. Das ist eigentlich unbestritten, sollte man meinen. Der erwähnte, soeben erschienene Bericht der Eidgenössischen Medienkommission lässt indes aufhorchen. In diesem Bericht steht zum Beispiel, private Medien seien nicht in der Lage, die für die Demokratie notwendigen Leistungen zu erbringen. Wie bitte? Ist das wirklich ernst gemeint? Ich habe auch für ein privates Medium [PAGE 1343] gearbeitet, und wir hatten also durchaus den Anspruch an uns, diese Diskussionen führen zu können, die in der direkten Demokratie geführt werden müssen. Wir haben in der Schweiz diese einmalige Vielfalt in der Medienlandschaft, und wir haben mit den SRG-Medien einen starken öffentlichen Teil. Alles in allem, Hand in Hand ist das etwas, was durchaus schützenswert ist und was nicht gegeneinander ausgespielt werden sollte - damit diese Position auch klar ist.
Aber man darf doch heute erwähnen, dass die privaten Radio- und Fernsehstationen und das Internet eine unglaubliche Bereicherung darstellen. Man kann nicht so tun, als würde sich die Medienlandschaft in der Schweiz auf den einzigen staatlichen gebührenfinanzierten Anbieter konzentrieren. In diesem Sinne wünschte ich mir einfach in der ganzen Diskussion etwas mehr Offenheit.
Dieser Bericht der Eidgenössischen Medienkommission ist vom Bundesrat als notwendige Grundlage für seinen Bericht bezeichnet worden, zu Recht. Aber wenn im Bericht solche Dinge stehen, dann frage ich mich doch, ob man sich nicht vielleicht allzu sehr auf die Fixierung und Zementierung des Finanzierungsmodells und auch des Leistungsmodells der SRG konzentriert, statt eben diese ergebnisoffene Diskussion zu führen bzw. einen ergebnisoffenen Bericht des Bundesrates zum künftigen Service public im Medienbereich zu erstellen.
Um es kurz zu machen: Der Nationalrat hat gestern die Motion Rickli Natalie 15.4032 mit deutlicher Mehrheit gutgeheissen. Wenn Sie im Ständerat nun auch zu meiner Motion Ja sagen, geben Sie dem Bundesrat nicht mehr, aber auch nicht weniger als einen verbindlichen Auftrag, in seinem Bericht auch die kritischen Elemente gebührend zu gewichten. Ich habe sie erwähnt: Es geht um die drei Postulate. Das wird kein Erdbeben verursachen. Aber dann haben wir das Parlament auch angemessen in die Diskussion mit einbezogen. Der positive Nebeneffekt: Man kann gleich drei Postulate auf einen Schlag erledigen.
In diesem Sinn bitte ich Sie, gleich zu entscheiden wie der Nationalrat. Wir brauchen die Diskussion auch nicht zu überhöhen. Wenn Sie die Motion ablehnen, landet das Geschäft einfach zuerst noch in der KVF. Den Sinn davon sehe ich allerdings nicht ein, dann kann man auch gleich auf den Bericht des Bundesrates warten. So viel Vertrauen habe ich in den Bundesrat, also geben wir ihm den Auftrag doch gleich.