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de Courten Thomas · Nationalrat · 2015-12-17

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-12-17

Wortprotokoll

Geschätzte Frau Ingold, ich habe zu Beginn meines Votums nochmals explizit darauf hingewiesen, dass der Vorstoss von Herrn Bortoluzzi darauf abzielt, dass die medizinische Notversorgung und die Ausnüchterung nicht zulasten der Krankenkasse gehen sollen. Es geht eben auch darum - das hat der Gesetzentwurf explizit vorgesehen -, dass wir die mutwilligen Besäufnisse angehen und nicht die Alkoholiker strafen. Das nochmals zum Solidaritätsprinzip: Sich besaufen ist keine Krankheit. Wer ein Alkoholproblem hat, der hat Anrecht auf eine Therapie, der findet auch entsprechende Anlaufstellen. Da geht es um eine langdauernde und unbestrittenermassen wichtige Therapiehandlung. Aber einer, der sich am Wochenende volllaufen lässt, ist noch nicht alkoholkrank. Diese Unterscheidung ist medizinisch sehr wohl möglich. Ich sage es nochmals: Das erwarte ich von einem Spital und auch von einem Arzt.