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Hess Lorenz · Nationalrat · 2015-12-17

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2015-12-17

Wortprotokoll

Bei aller Wertschätzung für meinen ehemaligen Kommissionskollegen Toni Bortoluzzi: Es gibt halt Fälle, bei denen man Vorstösse für die Tribüne, fürs Publikum macht, die es häufig so an sich haben, dass sie bei genauerer Betrachtung untauglich sind, vor allem etwas vorgaukeln und etwas schlicht Unmögliches und Unpraktikables verlangen. Wenn man schon weiss, dass ein Vorschlag nichts bringt und nicht im Sinne des Antragstellers umsetzbar ist, und wenn man schon weiss, dass dabei kein Geld gespart würde, weil die wenigen Einsparungen mit der zusätzlichen Administration wieder wettgemacht würden - wenn man das alles schon weiss, macht es nicht Sinn, noch während fünf Jahren einen Versuch zu machen und so zu tun, als ob etwas dabei herauskommen könnte, was wir nicht schon wüssten. Bei diesem Vorstoss ist es so. Es ist verständlich, dass man sehr wahrscheinlich unter dem Eindruck von Botellones, die, glaube ich, eher wieder am Verschwinden sind, das Gefühl hatte, es sei da etwas zu tun. Da würden sich Leute auf einer grossen Wiese treffen, um sich vorsätzlich zu betrinken - da müsse etwas passieren.

Warum spart man hier nichts ein? Diese minimalen Kosten, die man deswegen im Gesundheitswesen sparen könnte, muss man den administrativen Kosten gegenüberstellen. Stellen Sie sich einmal vor: Hier soll - es wurde schon erwähnt - im Beweisverfahren, mit grossflächigen Abklärungen ermittelt werden, wer wann wo dabei gewesen sein soll; weiter muss juristisch abgeklärt werden, was vorsätzlich oder fahrlässig geschehen ist. Stellen Sie sich vor: Wenn der berühmte Jugendliche aus - sagen wir einmal - eher gutbetuchtem Hause sich wehren will, dann nimmt man sich einen Anwalt und wird so belegen können, dass der Jugendliche reingeraten sei und dass es fahrlässig und selbstverständlich nicht vorsätzlich gewesen sei. Sei es das Maturaabschluss-Besäufnis oder ein sonstiger Anlass - es ist schlicht nicht möglich, hier die Wirkung am richtigen Ort zu erzielen.

Dann komme ich noch zur an sich hehren Absicht, zum Glauben, dass diese Vorschrift eine abschreckende Wirkung hätte: Hören wir doch auf zu träumen! Wir hatten doch auch einmal den Cannabis-Konsum unter Strafe. Haben Sie jemals irgendwo Cannabis-Konsumentinnen oder -Konsumenten gesehen, die gesagt hätten, sie würden nicht mehr rauchen, weil es strafbar sei?

Ich denke, man sollte ein bisschen in der Praxis herumfragen. Fragen Sie - ich weiss nicht, ob Sie das gemacht haben - Jugendliche, die in diesem Alter sind. Wir haben jetzt auf der Tribüne sehr viele Jugendliche. Ich denke, es wäre interessant, sie zu fragen, ob tatsächlich beim Ausgang oder bei der Teilnahme an einer Party bei ihnen im Hinterkopf der Gedanke ist, dass man eventuell, wenn es dumm laufen sollte, wenn man zu viel trinkt, die Spitalkosten selber bezahlen müsste - "selber" würde ja dann heissen: Vater, Mutter oder ein anderer gesetzlicher Vertreter. Das ist so etwa die Realität.

Ich glaube nicht, dass man hier noch längere Versuche damit machen sollte. Ich bringe jetzt nicht den abgedroschenen Spruch, dass gut gemeint manchmal das Gegenteil von gut gemacht ist, ich sage es milder: Es ist verständlich, dass man unter dem Eindruck von Botellones und Ähnlichem hier das Gefühl hatte, dass man doch etwas tun sollte. Aber die Meinung, man spare Kosten im Gesundheitswesen, die Meinung, es hätte präventive Wirkung, ist schlicht aus dem Land der Fantasie. Deshalb lohnt es sich hier nicht. Wir sprechen von Promille im doppelten Sinn des Wortes: Es geht um die Promille, die sich beim mutwilligen Besäufnis irgendwo in der Blutbahn befinden; und wir sprechen von Promille bezüglich der Kostenersparnis, die dann dummerweise auf der anderen Seite durch juristische Abklärungen und vermehrte Aufwände bei Spitälern und Ambulanzen wieder aufgefressen werden. Die Idee, beim mutwilligen Betrinken Gegensteuer zu geben, ist gut, aber so funktioniert sie leider nicht. Deshalb kann man diesen Vorstoss getrost abschreiben.