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Ingold Maja · Nationalrat · 2015-12-17

Ingold Maja · Nationalrat · Zürich · CVP-Fraktion · 2015-12-17

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative hat am Anfang auch in der CVP-Fraktion und auch bei der EVP Sympathien geweckt. Dass junge Leute, teils Minderjährige, wegen Alkoholvergiftungen in den Ausgehnächten die Notfallstationen der Spitäler bevölkern, hat grosses Kopfschütteln ausgelöst. Die Idee war einigermassen plausibel, dass es eine abschreckende Wirkung hätte, wenn die Ausnüchterung im Spital die Jugendlichen etwas kosten würde. Immerhin zeigen die gesammelten Erfahrungen der Alkoholprävention, dass fast nur Sanktionen nützen, das heisst Verhaltensänderungen bewirken. Verhaltensänderung heisst hier: Wissen, wann man bei Alkoholkonsum aufhören muss.

Da im letzten Jahrzehnt mit den Botellones und der mangelhaften Durchsetzung des Verkaufsverbotes von Alkohol an unter Sechzehnjährige die Sorge um die Jugend im öffentlichen Raum immer grösser wurde, entwickelten die Städte Jugendschutzkonzepte und strengten sich enorm an, die Jugend im öffentlichen Raum zum risikoarmen Konsum zu bringen - mit mässigem Erfolg, wie die Zahlen und eben die Spitaleinweisungen zeigen. So verfing anfänglich der Vorschlag, Jugendschutz und Alkoholprävention über das Portemonnaie zu betreiben - bei Minderjährigen halt über das Portemonnaie der Eltern, die sich wohl eher mit ihren Jungs auseinandersetzen und Eigenverantwortung übernehmen würden, wenn es finanziell harte Konsequenzen hätte.

Ich selber bin vom Anreiz der Eigenverantwortung überzeugt. Tatsächlich läuft es über Konsequenzen, die Eltern für ihre Jugendlichen tragen müssen. Deshalb wollte ich mit einem Pilotversuch herausfinden, ob es funktioniert, ob eine solche Massnahme eine wirksame Prävention darstellt. Das war der erste Blick.

Auf den zweiten Blick zeigten sich schnell Kehrseiten, Nachteile, Risiken, ja es zeigte sich, dass eine solche Massnahme an den Grundfesten des KVG rütteln und einen eigentlichen Systemwechsel provozieren würde. Das ist sicher das Schlüsselargument gegen diesen vorgeschlagenen neuen Artikel.

Die Krankenversicherung berücksichtigt prinzipiell das Verschulden des Patienten weder für die Übernahme von Leistungen noch für die Kostenbeteiligung: Das wäre ein Paradigmenwechsel vom Solidaritätsprinzip zum Verursacherprinzip. Es wäre im Übrigen auch mit dem Grundsatz der Rechtsgleichheit kaum vereinbar, nur auf die Behandlung von Alkoholvergiftungen eine höhere Kostenbeteiligung zu erheben. Die vorgesehene Abgrenzung zwischen Rauschtrinkern und Alkoholabhängigen ist offensichtlich in der Praxis kaum umsetzbar, und es entstünden Mehrkosten für die Spitäler, weil Ärzte ihre Beurteilungen rechtlich nachvollziehbar dokumentieren und viele zusätzliche Abklärungen vornehmen müssten. Dazu kommt, dass viele Rauschtrinker, erwachsene Alkoholiker ihre Spitalkosten gar nicht zahlen könnten und am Ende die Sozialhilfe dafür aufkommen müsste statt die Krankenversicherung. Das kann es ja dann auch nicht sein!

Für die Familienparteien CVP und EVP, denen der Jugendschutz ein ernsthaftes Anliegen ist, bleibt ein Gegenargument matchentscheidend: Von allen in die Spitäler eingelieferten Komatrinkern sind der kleinste Teil Jugendliche, denn von zehn Betroffenen sind neuneinhalb Erwachsene. So macht es keinen Sinn, breitabgestützte Gesetze wie das KVG zu unterwandern mit einer präjudizierenden Gesetzesänderung, deren Wirkung offenbar nicht einmal belegt werden kann.

Die CVP-Fraktion lehnt den Gesetzentwurf zur parlamentarischen Initiative mehrheitlich ab.