Steiert Jean-François · Nationalrat · 2015-12-17
Steiert Jean-François · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-12-17
Wortprotokoll
Wir behandeln hier eine der wohl absurdesten Vorlagen, die es im Rat je so weit geschafft haben. Zugegeben, wenn man die Initiative so auf die Schnelle liest, scheint sie ziemlich vernünftig zu sein: Jugendliche, die sich bewusst einen Vollrausch antrinken und deswegen hospitalisiert werden müssen, sollen die finanziellen Konsequenzen selbst tragen. Der schmerzhafte Griff ins Portemonnaie soll eine erzieherische Wirkung haben. Es gibt keinen Grund, heisst es, warum alle Versicherten für das verantwortungslose Handeln eines einzelnen Jugendlichen aufkommen sollten.
Bei genauerem Hinsehen aber zeigt sich, dass wir einen sehr hohen Preis für eine Schlacht im luftleeren Raum zahlen würden. Erstens sind die Betroffenen grösstenteils gar nicht minderjährig, sondern im Schnitt knapp dreissig Jahre älter. Der Altersdurchschnitt bei Hospitalisierungen wegen Alkoholvergiftung liegt bei zweiundvierzig Jahren. Das heisst, es geht mehrheitlich um Leute, die deutlich älter sind. Nur 5 Prozent oder weniger sind Jugendliche. Wir legiferieren hier also zu einer Randerscheinung.
Zweitens zahlen viele Jugendliche schon heute den vollen Preis. Wer Kinder in diesem Alter hat, weiss: Sie sind meistens relativ gesund, man wählt deshalb eine hohe Franchise. Das heisst, das Ganze wird via Franchise bezahlt. Das Portemonnaie der Allgemeinheit muss in den allermeisten Fällen gar nicht dran glauben, denn in den allermeisten Fällen, das haben wir nachgeprüft, liegen die Kosten unterhalb der Franchise. Das heisst, man bezahlt sowieso selbst. Da ist der erzieherische Effekt gleich null.
Drittens gibt es Fälle, die nicht gemeldet werden. Herr de Courten hat gesagt, man solle nicht dramatisieren. Das mag richtig sein, aber es hat schon solche Fälle gegeben, und es gibt sie weiterhin. Da es also heute schon einen finanziellen Anteil zu tragen gibt, indem via Franchise bezahlt werden muss, gab es auch schon Klagen in Zusammenhang mit Leuten, die die Ambulanz umsonst kommen liessen, denn die Kosten müssen auch dann gedeckt werden.
Man kann natürlich idealistisch sein, träumen und sagen, die Leute sind alle lieb, die werden es schon melden, wenn einer etwas schlecht aussieht. Ich muss aber sagen: Normalerweise höre ich von Ihnen, links gebe es Idealisten, rechts sei man pragmatisch. Ich habe noch selten einen Kollegen aus der SVP gehört, der so sehr ans Gute im Menschen glaubt und denkt, dass das alles so gut funktioniert. Ich möchte den Eltern derjenigen Jugendlichen, die dann schwer krank werden oder sterben, nicht unbedingt meine idealistischen Prinzipien erklären müssen.
Nun gut, man kann sagen: Wenn schon, dann kann man neben jugendlichen auch erwachsene Rauschtrinker zur Verantwortung ziehen. Selbstverantwortung sollte ja überall gelten. Es gibt aber einige praktische Probleme. So müssen jedes Mal Ärzte ermitteln, ob es wegen Alkoholgenusses oder aus anderen Gründen zum Koma kam. Sie sagen, das sei einfach: Die Alkoholabhängigkeit müsse abgeklärt werden. Wenn aber jeder Arzt in einer Notfallstation, dem man um 3 Uhr morgens einen jungen oder schon etwas älteren Typen bringt, zuerst abklären muss, ob dieser jetzt alkoholabhängig ist oder sich nur einmal vollgesoffen hat, muss ich sagen: Bei langen Warteschlangen in den Notfallstationen haben die Ärzte eigentlich Wichtigeres zu tun.
Es würde zahlreiche Prozesse gegen Versicherer zum Nachweisen der Schuldfrage geben; das ist auch ein Grund, warum die meisten Versicherer heute nicht mehr hinter dieser Vorlage stehen, was sie anfangs noch taten. Das ist auch der Grund, warum die meisten Ärzte gegen diese Schnapsidee Stellung genommen haben. Sie haben festgestellt, dass ein gigantischer bürokratischer Aufwand und praktisch kein therapeutischer Erfolg geschaffen würde. Es gäbe keine Einsparungen, sondern Mehrkosten. Das alles wären schon genügend gute Gründe, um die Initiative abzuschreiben; es gibt aber einen noch viel grundlegenderen: Wenn unverantwortliche, alkoholtrinkende Kostenverursacher zur Kasse gebeten werden sollen, wo die Kosten recht tief sind und die Kausalität oft nicht evident, dann wäre es stossend, wenn dies nicht auch bei Raucherinnen und Rauchern passieren würde, die kostspielige Lungenkrebse verursachen, bei Übergewichtigen, die mit Kreislaufproblemen und weiteren Gesundheitsrisiken weit überdurchschnittlich an die Gesundheitskosten beitragen, bei zu Sportlichen, die jährlich Tausende von Bänder- und Gelenkoperationen auf unser aller Kosten hinnehmen, und bei Weiteren - die Liste wäre noch lang. Neben den Doppelcrème-Liebhabern, den zu wenig Sportlichen und zu Sportlichen, den Wurstessern, den Magersüchtigen, den Weintrinkenden usw. gehören wohl auch die meisten hier im Saal in der einen oder anderen Form zu einer Risikogruppe, die dem System massiv höhere Kosten verursacht als die jugendlichen Rauschtrinker.
Die Idee des Verursacherprinzips gibt es tatsächlich schon in der Unfallversicherung, wo Kausalität und Schuld einigermassen ermittelbar sind, und sie führt dort zu einer extrem opulenten Rechtsprechung des Bundesgerichtes. Bei Krankheiten sind die Gründe sehr viel schwerer zu ermitteln, und die Beweisführung würde nur gelingen, wenn wir das ganze Land mit Kameras vollspicken würden, um den versteckten Raucher, den übermässigen Wurst- oder Schoggi-Liebhaber, den zu wenig Schlafenden, den zu Sportlichen und alle anderen verantwortungslosen Schweizerinnen und Schweizer, die wir ja alle grossmehrheitlich sind, zu ermitteln. Ich weiss, das tönt grotesk, aber wer den Vorstoss zu Ende denkt, merkt, dass das Groteske nicht in meinem Denken, sondern im Vorstoss selber liegt. Deshalb sind Kantone, Leistungserbringer, Versicherer und die Mehrheit der Kommission der Meinung, dass dieser Vorstoss abgeschrieben werden soll.