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Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-03-07

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-03-07

Wortprotokoll

Die Praxis zeigt, dass es immer wieder Fälle gibt, in denen eine Busse gegenüber Jugendlichen im fortgeschrittenen Alter eine zweckmässige Strafe darstellen kann. Die Busse ist nach der Verpflichtung zu einer Arbeitsleistung die am zweithäufigsten verhängte Jugendstrafe. Mit der Vorschrift, die Bussen seien unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse der Betroffenen festzusetzen, wird verhindert, dass den Jugendlichen, die im Allgemeinen über begrenzte finanzielle Mittel verfügen, untragbare Bussen auferlegt werden. Aus dem gleichen Grund sieht der Entwurf neu eine Obergrenze der Busse für Jugendliche von 2000 Franken vor.

Es ist also gleich mehrfach dafür gesorgt, dass keine unangemessenen und kontraproduktiven Bussen angeordnet werden; ich verweise auch auf die Erwägungen der Berichterstatterin. Umgekehrt stellen wir ja auch in unserem Alltag immer wieder fest, dass eine Busse - also die Strafe über das Portemonnaie - eine sehr wirksame Strafe sein kann.

Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen und den Minderheitsantrag abzulehnen.