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Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-03-07

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-03-07

Wortprotokoll

Ich möchte zur Unterstützung der Mehrheit noch ein paar ergänzende Bemerkungen machen. Namentlich längere Arbeitseinsätze, wie z. B. die Sanierung von Wanderwegen oder die Behebung von Sturmschäden, sind gezwungenermassen an Orte gebunden, die unter Umständen in einiger Distanz zum Wohnort des Jugendlichen liegen. Schon aus praktischen Erwägungen ist es deshalb notwendig und sinnvoll, den Jugendlichen verpflichten zu können, sich für die Dauer der Sanktion auch während der Ruhe- und Freizeit am Ort des Arbeitseinsatzes aufzuhalten. Das schränkt das elterliche Sorgerecht zusätzlich ein, weshalb eine klare Gesetzesgrundlage eben notwendig ist. Diese zusätzliche Freiheitsbeschränkung kann aber auch aus pädagogischen Erwägungen notwendig sein. Bei schwierigen Jugendlichen, gegen die der Richter sonst einen Freiheitsentzug anordnen würde, macht sie die Sanktion der Arbeitsleistung erst möglich.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, die Mehrheit zu unterstützen.