Lexipedia

Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-03-07

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-03-07

Wortprotokoll

Artikel 6 Absatz 2: Ich habe durchaus Verständnis für den Antrag der Minderheit. Für den Bundesrat ist es aber auch ohne eine derartige Vorschrift selbstverständlich, dass namentlich im Rahmen von Jugendsanktionen mädchenspezifische Anliegen berücksichtigt werden, zumal auch die Vollzugseinrichtungen meistens nach Geschlechtern getrennt sind. Zudem lässt sich dieses Postulat auch aus den allgemeinen Grundsätzen in Artikel 2 ableiten.

Artikel 6 Absatz 3: Der Ständerat wollte klarer und direkter sein und fügte deshalb in Absatz 1 einen entsprechenden Satz zur Untersuchungshaft an - dass diese möglichst kurz gehalten werden soll. Damit wird Absatz 3 nicht nur überflüssig, sondern erhält auch einen anderen Sinn. Er könnte jetzt dahin gehend interpretiert werden, dass ein beschleunigtes Verfahren generell, das heisst unabhängig von der Dauer der Untersuchungshaft, vorgeschrieben werden soll. Das ist aber weder die Meinung des Ständerates noch der Kommissionsmehrheit, weshalb Absatz 3 gestrichen werden sollte.

Ich bitte Sie daher, der Kommissionsmehrheit zu folgen und den Minderheitsantrag abzulehnen.

Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-03-07 | Lexipedia | Lexipedia