Vallender Dorle · Nationalrat · 2000-03-08
Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-08
Wortprotokoll
Heute regeln die Kantone, wer für die Arzneimittelabgabe zuständig ist. Dies bedeutet, dass die Kantone darüber entscheiden, ob praxisberechtigten Ärzten die Selbstdispensation gemäss KVG erlaubt ist oder nicht und welche Kategorien von Arzneimitteln Drogerien oder Naturärzte abgeben dürfen.
Mit unserem Minderheitsantrag wollen wir nichts anderes, als die Drogisten mit den Ärzten und den Naturärzten gleichstellen und alle dem Kompetenzbereich der Kantone überantworten. Warum?
Einerseits geht es darum, dass die Kantone über das entsprechende Know-how verfügen und nicht einzusehen ist, warum ihnen diese Aufgabe nun weggenommen werden soll. Andererseits sind die Kantone sogar besser geeignet, diese Entscheide zu fällen, weil sie die lokalen und regionalen Bedürfnisse viel besser kennen. Das Institut kann und wird dagegen eine gesamtschweizerische Lösung vorlegen und kann nicht auf die Besonderheiten gerade in den ländlichen Kantonen Rücksicht nehmen. Dies ist im Hinblick auf die Versorgung der ländlichen Bevölkerung mit Arzneimitteln stossend. Bei uns im Kanton Appenzell Ausserrhoden gibt es beispielsweise nur sehr wenige Apotheken, nur gerade deren drei bei 54 000 Einwohnern. Dagegen hat fast jedes Dorf mindestens eine Drogerie. Sollen nun in Zukunft alle nach St. Gallen reisen müssen?
Gerade wegen der besonderen Situation in unserem Kanton dürfen bei uns die Drogerien Arzneimittel der so genannten Versorgungslisten abgeben. Dabei handelt es sich um "Over-the-counter"-Produkte, so genannte OTC-Produkte, für die sogar Reklame gemacht werden darf. Da diese rund 80 Prozent vom Umsatz derjenigen 10 Prozent der Produkte ausmachen, die jetzt von den Drogerien verkauft werden dürfen, sieht man auch ihre wirtschaftliche Bedeutung und erkennt, warum die Apotheken so sehr dafür kämpfen, dass nur sie sie diese OTC-Produkte verkaufen dürfen.
Wenn Sie diesen Minderheitsantrag unterstützen, ist das neue Institut primär für die Registrierung der Heilmittel zuständig. Die Entscheidungsbefugnis über die Abgabekompetenzen der Apotheken und Drogerien soll dagegen weiterhin den Kantonen überlassen sein. Nur so kann jeder Kanton eine einheitliche, auf die kantonalen Bedürfnisse abgestimmte Praxis der Arzneimittelabgabe schaffen.
Nur am Rande sei vermerkt, dass die Selbstmedikation anerkanntermassen zu tieferen Gesundheitskosten führt, müssen diese Arzneien doch aus dem eigenen Sack bezahlt werden.