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Abate Fabio · Ständerat · 2016-02-29

Abate Fabio · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2016-02-29

Wortprotokoll

Nationalrat Hans Egloff hat am 20. März 2015 die Motion "Einsichtsrecht betreffend Grundbuchabfragen via Terravis" eingereicht. Durch diesen Vorstoss will der Motionär den Bundesrat beauftragen, die Grundbuchverordnung dahingehend anzupassen, dass den Grundeigentümern ein Einsichtsrecht betreffend die Protokolle von E-Gris gewährt wird, damit sie die zu ihrem Grundstück getätigten Abfragen überprüfen und allfällige Missbräuche der E-Gris-Aufsicht zur Kenntnis bringen können.

Terravis ist das elektronische Auskunftsportal für Grundbuchdaten und Daten der amtlichen Vermessung in der Schweiz. Terravis ermöglicht den elektronischen Geschäftsverkehr beispielsweise zwischen Banken, Notaren und Behörden. Der Zugriff auf Daten ist nicht unbedingt frei - Abfragen werden vom Auskunftssystem automatisch protokolliert. Gemäss Artikel 30 Absatz 2 der Grundbuchverordnung sind diese Protokolle zwei Jahre lang aufzubewahren. Der Motionär will diese Bestimmung durch ein Einsichtsrecht der Grundeigentümer ergänzen.

Heute ist es möglich, nach Abschluss eines Zugriffsvertrages die besonderen Eintragungen, Anmerkungen, Vormerkungen und Pfandrechte eines Grundstückes zu lesen, zu speichern, zu drucken und weiterzugeben. Der Interessennachweis ist nicht mehr nötig, denn es besteht die Vermutung einer vertraglich konformen Verwendung. Trotzdem ist die Gefahr von Missbräuchen nicht auszuschliessen. Die Verbreitung einer Information wie zum Beispiel einer Pfandbelastung eines gesetzlichen Pfandrechtes oder einer Anmerkung einer Veräusserungsbeschränkung eines Grundstückes ist sicher problematisch. Die Motion will den Grundeigentümern ein Einsichtsrecht betreffend diese Protokolle gewähren, sodass eine Kontrolle über die erfolgten Datenüberprüfungen vorgenommen werden kann. Beim Verdacht auf missbräuchlichen Datenbezug hat ein Eigentümer die Möglichkeit, den Fall der Aufsichtsbehörde zu melden. Das Einsichtsrecht betreffend die Protokolle hat somit eine wichtige präventive Wirkung.

Ihre Kommission für Rechtsfragen folgt dem Antrag des Bundesrates vom 27. Mai 2015 sowie dem Beschluss des Nationalrates vom 21. September 2015 und beantragt einstimmig die Annahme der Motion.