Minder Thomas · Ständerat · 2016-02-29
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-02-29
Wortprotokoll
Ich spreche nur zu Ziffer 2 der Standesinitiative.
Im letzten Jahr waren 7,5 Prozent oder 2764 aller Asylsuchenden unbegleitete Minderjährige. Diese Personen stammen nicht nur, wie in der Motion erwähnt, aus Eritrea, sondern derzeit auch aus Afghanistan. Oftmals werden diese speziellen Asylsuchenden einzeln oder sogar in Pflegefamilien untergebracht. Dass diese Unterbringungen in unseren Kantonen hohe Kosten verursachen - wir haben es gehört -, bringt diese Luzerner Initiative zum Ausdruck. Dazu reichen die jährlich 6000 Franken Pauschalentschädigung des Bundes bei Weitem nicht. Mit 500 Franken monatlicher Bundeshilfe können nicht einmal die Verpflegungskosten gedeckt werden.
Handlungsbedarf ist also klar gegeben. Gerade als Standesvertreter sollte uns diese Diskrepanz beschäftigen. Wir sollten uns überdies Gedanken machen, ob diese Entschädigungspraktiken in der bundesrätlichen Verordnung am richtigen Platz sind. Wenn es um Budget und Nachtragskredite im Asylbereich geht, sind schliesslich auch wir zuständig.
Das SEM sieht keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. Man beobachte, hiess es in der Kommission. Nicht nur diese Äusserungen des SEM haben mich überrascht, sondern auch die Tatsache, dass man seitens des SEM eine kostengünstigere Variante zur Unterbringung dieser unbegleiteten Minderjährigen mit keinem einzigen Wort angesprochen hat. Eine kostengünstigere Variante ist bekannt: Sie heisst Bundeszentrum für Minderjährige. Es ist naheliegend, dass uns die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen unter ein und demselben Dach nicht nur ein Vielfaches günstiger käme, sondern auch einfacher zu handeln wäre, was die Betreuung, den Schulunterricht und die Freizeitbeschäftigung anbetrifft.
Ich habe bei der Revision der Asylvorlage, über welche wir im Juni abstimmen, angeregt, für diese Minderjährigen ein spezielles, ein eigenes Zentrum ins Leben zu rufen. Die Kommission lehnte diesen Antrag ab. Bei jährlich rund 2800 unbegleiteten minderjährigen Gesuchstellern meine ich, dass wir und auch der Bundesrat nochmals über die Bücher gehen sollten. Ansonsten sind es die Kantone, welche Jahr für Jahr diese Kosten tragen; Luzern macht hier nur den Anfang. Die Absenz eines oder mehrerer Bundeszentren für minderjährige, aber auch für gebrechliche oder handicapierte Gesuchsteller ist ein Schwachpunkt in der geplanten Asylvorlage. Sobald die Südroute über das Mittelmeer bei ruhigerer See wieder stärker benutzt werden kann, wird auch die Anzahl unbegleiteter Minderjähriger gerade aus [PAGE 17] Eritrea wieder zunehmen. Wir wären also gut beraten, für diese Kategorie von Gesuchstellern umgehend ein Bundeszentrum ins Leben zu rufen.