Riklin Kathy · Nationalrat · 2016-03-01
Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · CVP-Fraktion · 2016-03-01
Wortprotokoll
Ihre APK hat den Aussenpolitischen Bericht 2015 Anfang Februar in Anwesenheit von Bundesrat Burkhalter besprochen. Der ausführliche Bericht gibt einen sehr guten Gesamtüberblick über die Schweizer Aussenpolitik im letzten Jahr.
Das Jahr 2015 wird nicht als ein Jahr des Friedens und des positiven Aufbruchs in die Geschichte eingehen. Es war ein Jahr, in dem sich Krisen und Konflikte gehäuft und in ihrer Intensität noch zugenommen haben, und es ist kein Ende dieser Konfliktsituationen abzusehen. Immer mehr ist auch die Schweiz betroffen, vor allem durch die entstehende globale Unsicherheit und die grossen Migrationsströme. Das Engagement für Frieden und Sicherheit stellte deshalb auch im Berichtsjahr eine Priorität der Schweizer Aussenpolitik dar.
Der Krieg in Syrien und die Flüchtlingskrise, die andauernde Krise in der Ukraine, der Islamische Staat (IS) und die Bedrohung durch den Terrorismus sind nur einige der brennenden Themen, die das vergangene Jahr prägten. In diesen Konflikten bemühte sich die Schweiz, sich durch diplomatischen Einsatz, aber auch durch finanzielles Engagement für Frieden und Sicherheit einzusetzen. Im September 2015, also noch kurz vor Einbruch des Winters, konnte die Schweiz 25 Millionen Franken für Betroffene in Syrien und in den Nachbarstaaten, 5 Millionen Franken für die humanitäre Krise in Irak sowie 19 Millionen Franken für Hilfe in der Krisenregion am Horn von Afrika verpflichten. Seit dem Jahr 2011 wendete die Schweiz insgesamt 203 Millionen Franken für Hilfe vor Ort für die Opfer des Syrien-Konflikts auf.
Ein ganzes Kapitel des Berichtes ist dem Engagement der Schweiz für die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht gewidmet. Diese Aufgaben entsprechen der langjährigen aussenpolitischen Tradition des Bundes und finden breite Anerkennung. Wichtig für dieses humanitäre Engagement der Schweiz sind auch der Standort Genf und seine internationale Rolle. Das Parlament hat das internationale Genf unterstützt, indem es im Juni der bundesrätlichen Botschaft zu den Massnahmen zur Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat deutlich zugestimmt und für die nächsten vier Jahre einen Betrag von 117 Millionen Franken gesprochen hat.
Ausführlich wird im Bericht über die Beziehungen zu unseren Nachbarstaaten und zur Europäischen Union berichtet. Es fand ein reger Austausch mit den europäischen Nachbarn statt, insbesondere um die Umsetzung des neuen Artikels 121a der Bundesverfassung näher zu erläutern und um bei den Partnern der Schweiz Unterstützung bei der Suche nach Lösungen im Bereich der Zuwanderung zu finden.
Komplex sieht es im Zusammenhang mit der Umsetzung dieses neuen Artikels 121a der Bundesverfassung bzw. der Umsetzung der Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" aus. In den Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU konzentrierte man sich auf die Suche nach einer Lösung für den freien Personenverkehr, die es der Schweiz erlaubt, die Einwanderung besser zu steuern und gleichzeitig den bilateralen Weg beizubehalten und auszubauen.
Die im Februar mit der Europäischen Kommission aufgenommenen Konsultationen über den freien Personenverkehr intensivierten sich in der zweiten Jahreshälfte. Bekanntlich sind es keine Verhandlungen, da die EU an ihrer im Juli 2014 kommunizierten Haltung festhält, keine Verhandlungen zu einer Revision des Freizügigkeitsabkommens aufzunehmen. Die EU bestätigte aber ihre Bereitschaft, über Anwendungsfragen zur Personenfreizügigkeit zu diskutieren.
Die Kontakte mit der EU wurden im Berichtsjahr intensiviert, von durchschnittlich 120 Treffen früher auf 160 Treffen im letzten Jahr. Die Verhandlungen über die institutionellen Fragen wurden wieder aufgenommen, und es fanden weitere Verhandlungstreffen statt. Insgesamt wurden bis Ende 2015 elf Verhandlungsrunden durchgeführt. Ungelöst bleiben die Fragen der Streitbeilegung, bei denen der Bundesrat an der Lösung mit dem Europäischen Gerichtshof festhält, bzw. Fragen zur Rolle, die dem Europäischen Gerichtshof dabei zukommt. Auch die letzten Konsequenzen bei einem nichtbeigelegten Streitfall sind nicht geklärt.
Der Abschluss eines Stromabkommens mit der EU hängt von diesen institutionellen Fragen und auch von einer Lösung beim Abkommen zur Personenfreizügigkeit ab; daher ist keine provisorische Anwendung möglich. Das dringend erwünschte Elektrizitätsabkommen verzögert sich damit weiter.
Nach wie vor ausstehend ist die Ratifizierung des Staatsvertrags über Anflugverfahren beim Flughafen Zürich durch Deutschland. Im Rahmen der OSZE-Mitgliedschaft konnte aber die Zusammenarbeit mit den deutschsprachigen Nachbarn intensiviert werden. Offizielle Staatsbesuche der deutschen Bundeskanzlerin Merkel und des französischen Präsidenten Hollande sind positive Signale für die guten nachbarschaftlichen Beziehungen.
Durch die Teilnahme der Schweiz an der Weltausstellung in Mailand wurde die Zusammenarbeit mit Italien ebenfalls massgeblich gestärkt. Erfreulich ist, dass die Grenzgängerbesteuerung mit Italien Ende Jahr geregelt werden konnte.
Kontrovers diskutiert wurde in der APK-Beratung auch über das Aussennetz und die Eröffnungen bzw. Schliessungen von Schweizer Konsulaten und Botschaften.
Schlussendlich kurz zu den Tätigkeiten des Europarates, die im aussenpolitischen Bericht auch behandelt werden: In der Parlamentarischen Versammlung des Europarates waren die Migrationstragödien und die Krise in der Ukraine Schwerpunktthemen.
Die APK verdankt den Bericht dem zuständigen Bundesrat und den Verfassern und bittet Sie, Kenntnis vom Aussenpolitischen Bericht 2015 zu nehmen.