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Baumann Isidor · Ständerat · 2016-03-01

Baumann Isidor · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion · 2016-03-01

Wortprotokoll

Mit der Teilrevision des Mineralölsteuergesetzes sollen Pistenfahrzeuge teilweise von der Mineralölsteuer befreit werden. "Teilweise" heisst in diesem Fall, dass die Befreiung nur in dem Teil umzusetzen ist, in dem die Steuern für die Aufwendungen zugunsten des Strassenverkehrs bestimmt sind. Der Anteil zugunsten der Bundeskasse wird nicht angetastet, und damit ist diese Gesetzesänderung für die Bundeskasse budgetneutral.

Die Vorlage basiert auf der Motion des Sprechenden 12.4203. Am 15. Juni 2015 behandelte der Nationalrat als Erstrat die Botschaft des Bundesrates. Die KVF des Nationalrates hatte ihrem Rat empfohlen, auf die Vorlage nicht einzutreten. Der Nationalrat hat aber gegen den Antrag seiner Kommission mit 111 zu 67 Stimmen bei 6 Enthaltungen Eintreten beschlossen. Die KVF des Nationalrates hat dann ihre Beratung durchgeführt, und so hat der Nationalrat am 24. September 2015 mit einer Änderung in Artikel 18 Absatz 1ter gegenüber dem Entwurf des Bundesrates der Vorlage klar, mit 113 zu 59 Stimmen bei 6 Enthaltungen, zugestimmt. Artikel 18 Absatz 1ter wurde vom Nationalrat so abgeändert, dass die Rückerstattung ohne Anreizsystem und ohne Differenzierung nach der technischen Ausrüstung ausgerichtet wird.

Unsere Kommission hat in der Zusammensetzung der abgelaufenen Legislatur nach längerer Diskussion mit 8 zu 4 Stimmen bei 0 Enthaltungen beschlossen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die wesentlichen Argumente der Kommissionsmehrheit waren, dass der Rückerstattungsbetrag von rund 10 Millionen Franken aus ihrer Sicht bezogen auf den Preis einer Tageskarte nur minimale Auswirkungen habe; dass die entstehenden Abgrenzungsprobleme, für welche Geräte und bei welchem Einsatz ein Rückerstattungsanspruch entstehe, zu kompliziert seien; und dass der zusätzliche Personalaufwand in der Verwaltung und auch für die rückerstattungsberechtigten Unternehmen zu hoch sei.

Die Kommissionsminderheit beantragte aber dem Ständerat, auf die Vorlage einzutreten. In der Beratung vom 16. Dezember 2015 ist der Ständerat nicht der Empfehlung der Kommissionsmehrheit, auf die Vorlage nicht einzutreten, sondern jener der Kommissionsminderheit gefolgt. So hat der Ständerat nach längerer Diskussion sehr deutlich, mit 30 zu 13 Stimmen bei 0 Enthaltungen, beschlossen, auf die Vorlage einzutreten. Der Ständerat will Pistenfahrzeuge somit teilweise von der Mineralölsteuer befreien.

Basierend darauf hat Ihre KVF die Vorlage am 19. Januar dieses Jahres, an der ersten Sitzung in neuer Zusammensetzung, beraten. An der Sitzung waren ebenfalls Vertreter der Abteilung Mehrwertsteuer, der Zollverwaltung und des Bafu anwesend. Basierend auf der Beratung im Ständerat vom Dezember 2015 orientierte sich die Kommission vor allem an den Fragen des administrativen Aufwandes, bezogen auf die Verwaltung und die Unternehmen, sowie an der Einführung eines einfachen Systems. In der Beratung gab es auch noch ein paar kritische Bemerkungen zur Vorlage, aber keine Anträge. Somit war der Weg frei für die Beratung des Gesetzentwurfes, wie ihn der Nationalrat verabschiedet hatte.

Bei der Beratung bezüglich des Verwaltungsaufwandes erklärte Bernhard Hasler, Chef der Abteilung Mehrwertsteuer, dass das vom Nationalrat beschlossene Verfahren aus Sicht der Verwaltung sehr schlank sei. Es gelte dann nur noch zu entscheiden, ob eine Firma rückerstattungsberechtigt sei oder nicht. Bei Skiliftunternehmen und Betreibern von Langlaufloipen sei das immer der Fall. Man werde dann den tatsächlichen Treibstoffverbrauch erheben und aufgrund dieses Verbrauchs den Rückerstattungsbetrag ausbezahlen. Es werde auch nicht mehr nach Feinstofffiltern und dem Zweck der Fahrten unterschieden. Somit könne der Verwaltungsaufwand, der in der Botschaft des Bundesrates mit 400 Stellenprozenten beziffert ist, auf 100 Stellenprozente reduziert werden. Diese nur noch eine zusätzliche Stelle werde für die Kontrollen vor Ort gebraucht. Die Prüfung der Gesuche der Betreiber von rund 70 Skigebieten und 250 Loipen sei mit der Fassung des Nationalrates mit dem bestehenden, das heisst ohne zusätzliches Personal machbar.

Auch die Problematik von nichtrückerstattungsberechtigten Fahrten wurde besprochen. Darunter sind Taxifahrten und Fahrten von Transportunternehmen, die ebenfalls Pistenfahrzeuge einsetzen, zu verstehen. Dieser Anteil wird seitens der Verwaltung als sehr klein eingeschätzt. Um einem möglichen Missbrauch entgegenzuwirken, ist vorgesehen, die Verwaltungspraxis so festzulegen, dass solche privaten Unternehmen ausgeschlossen würden, dies auch mit dem Risiko, dass in dieser Frage einmal vom Bundesgericht entschieden werden müsste, sollte es einen Beschwerdefall geben.

Ein eingereichter Antrag, die Rückerstattung auf die Präparierung von öffentlichen Pisten und öffentlichen Langlaufloipen zu beschränken, wurde hauptsächlich aufgrund des Bedenkens, dass man "öffentlich" nicht klar definieren könne, zurückgezogen.

Basierend auf einer breiten Auslegeordnung, insbesondere zum administrativen Aufwand, zur Umsetzbarkeit und zu einem möglichen Missbrauch, wurde der Antrag gestellt, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen. Mit 11 Stimmen, also einstimmig, wurde dem Beschluss des Nationalrates zugestimmt. Die Kommission verlangt auch, dass nach einer Zustimmung des Ständerates und nach Ablauf der Referendumsfrist die raschestmögliche Inkraftsetzung angestrebt wird, das heisst auf den 1. September oder spätestens auf [PAGE 20] den 1. Oktober 2016, um rechtzeitig für die Wintersaison 2016/17 bereit zu sein.

Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, der Vorlage gemäss Beschluss des Nationalrates zuzustimmen.

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