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Schmid Martin · Ständerat · 2016-03-01

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-01

Wortprotokoll

Mit dieser Botschaft unterbreitet der Bundesrat dem Parlament den Antrag auf Zustimmung zum Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Abkommens zwischen der Schweiz und Italien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung einiger Fragen auf dem Gebiet der Steuern auf Einkommen und Vermögen. Seit dem Beschluss des Bundesrates vom März [PAGE 22] 2009, den Vorbehalt der Schweiz gegenüber Artikel 26 des OECD-Musterabkommens zurückzuziehen, hat die Schweiz den internationalen Standard in über fünfzig revidierte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und neun Steuerinformationsabkommen aufgenommen. Von 90 bestehenden DBA enthalten 53 heute eine Klausel über den Informationsaustausch gemäss OECD, und 46 davon sind in Kraft.

Am 23. Februar 2015 hat der Bundesrat das entsprechende Änderungsprotokoll zum DBA zwischen der Schweiz und Italien unterzeichnet. Die Verhandlungen bezweckten im Allgemeinen eine Normalisierung der Beziehungen mit Italien im Steuerbereich. Damit werden Amtshilfeersuchen von Italien gemäss dem OECD-Standard ermöglicht. Die neuen Bestimmungen betreffend den Informationsaustausch zwischen den beiden Staaten basieren sowohl in formeller als auch in materieller Hinsicht auf dem OECD-Musterabkommen und der Abkommenspolitik der Schweiz in diesem Bereich. Die Schweiz verpflichtet sich mit dem Abkommen also zur Gewährung von Amtshilfe und damit zur Übermittlung von Kontoinformationen. "Courant normal", hat der Bundesrat in der Sitzung der WAK gesagt.

Durch die Änderung des Abkommens hat die Schweiz die Anforderungen des italienischen Gesetzes über die Rückführung von ins Ausland verschobenem Kapital und an eine verstärkte Bekämpfung der Steuerhinterziehung erfüllt. Die Schweiz gilt somit bei der Berechnung der Steuern und Bussen unter dem Offenlegungsprogramm nicht länger als Staat, der im Bereich des Informationsaustausches auf der schwarzen Liste ist.

Neben dem Protokoll hat der Bundesrat einen rechtlich nicht verbindlichen Eckwerteplan, nachfolgend Roadmap genannt, veröffentlicht, dem zufolge sich beide Seiten zur Einführung des automatischen Informationsaustausches verpflichten. Darüber hinaus sollen die Banken laut Roadmap berechtigt sein, sich von ihren Kunden einen Waiver unterschreiben zu lassen, der es ihnen erlaubt, auf Ersuchen der italienischen Steuerbehörde Auskünfte über die Kunden, die am italienischen Offenlegungsprogramm teilgenommen haben, direkt weiterzugeben, ohne dabei gegen Artikel 271 StGB zu verstossen. Auf diese Weise können die Kunden der Schweizer Banken zusätzliche Strafvergünstigungen in Anspruch nehmen, und sie werden den Kunden gleichgestellt, die sich dazu entschliessen, ihre Guthaben zurück nach Italien zu transferieren. Es wird somit keine unterschiedliche Behandlung geben von Kunden, die sich entscheiden, in der Schweiz zu bleiben, und Kunden, die ihr Geld zurück nach Italien transferieren.

Die Roadmap regelt ebenfalls, dass die Schweizer Finanzintermediäre und deren Mitarbeitende nicht wegen Beihilfe zu den Straftaten der italienischen Steuerpflichtigen, die am Offenlegungsprogramm teilgenommen haben, bestraft werden können. Es ist jedoch erforderlich, dass sich der Schweizer Intermediär kooperativ verhält, indem er beispielsweise die Kunden kontaktiert und sie auffordert, eine Selbstanzeige einzureichen.

Die Roadmap nimmt auch zu anderen zentralen Themen des Steuerkonflikts zwischen der Schweiz und Italien Stellung, insbesondere zu den Grenzgängern und zur schwarzen Liste, von welcher die Schweiz erst nach der Aufhebung von Steuerprivilegien für gewisse schweizerische Gesellschaften gänzlich entfernt wird, während hinsichtlich des Marktzugangs die Fortführung des Dialogs zwischen den Parteien empfohlen wird.

Der Nationalrat stimmte als Erstrat am 7. Dezember 2015 dem DBA mit 129 zu 13 Stimmen bei 39 Enthaltungen zu. Die WAK Ihres Rates hat dieses Abkommen im Detail beraten. Die Schweiz konnte zweifelsohne bei der Aushandlung dieses Abkommens nicht alle gesteckten Ziele vollständig erreichen. Eine Abwägung zwischen den Vor- und Nachteilen liess die Kommission jedoch zum klaren Schluss kommen, dass dieses Abkommen auch im Lichte der heutigen schweizerischen Amtshilfepraxis vorbehaltlos zu genehmigen ist. Eine Ablehnung würde zu einer deutlich schlechteren Situation zwischen den beiden Ländern führen und wäre nicht im Interesse der Schweiz. In jedem Fall hofft die Kommission, dass die im Änderungsprotokoll und in der Roadmap vereinbarten Lösungen merkliche Fortschritte beim Prozess zur Normalisierung der Beziehungen zu einem wirtschaftlich und politisch wichtigen Partner der Schweiz ermöglichen werden. Der Bundesrat wird auch aufgefordert, in diesem Sinne alles zu tun, um die Situation mit Italien zu normalisieren.

Die Kommission stellt Ihnen einstimmig - im Wissen, dass andere Punkte in einer späteren Revision des DBA mit Italien behandelt werden müssen und dass noch nicht alle Probleme mit Italien behoben werden konnten - den Antrag, diesem Geschäft zuzustimmen.