Noser Ruedi · Ständerat · 2016-03-01
Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-01
Wortprotokoll
Herr Bundesrat Maurer hat jetzt schon etwas ausgeführt, worum es hier geht. Es gibt ja einen aufsichtsrechtlichen und einen steuerrechtlichen Teil. Wir sind hier im Steuerrecht und nicht im Aufsichtsrecht. Die Mehrheit möchte hier die Gesetzgebung so machen, dass eigentlich jede Struktur, die die Finma bewilligt hat, von dieser Ausnahme profitieren kann. Das ist der Grundsatz, den die Mehrheit hier festhalten möchte. Die Finma muss eine Anleihe bewilligen; dort ist auch die Struktur zu prüfen, wie diese Bewilligung erfolgt. Wenn eine Firma eine solche Bewilligung hat, dann soll sie auch im Steuerrecht den Vorteil betreffend Verrechnungssteuer haben. [PAGE 26]
Der Antrag der Mehrheit sieht vor, dass man bei "Konzernobergesellschaft" den Wortteil "ober" streicht. In der Fahne finden Sie bei Artikel 5 wie bei Artikel 6 das Wort "Konzernobergesellschaft". Hier möchte man den Wortteil "ober" einfach löschen und sagen, dass jegliche Struktur, die die Finma bewilligt hat, von dieser Ausnahme profitieren soll. Die Finma - das ist dann vielleicht auch ein Teil der Argumentation der Minderheit Levrat - stellt sich heute auf den Standpunkt, dass sie nur Anleihen bewilligen wird, die von der Obergesellschaft ausgegeben werden; das ist, glaube ich, heute der Wissensstand. Jetzt darf man aber meines Erachtens anfügen, dass in den vergangenen Jahren eine sehr schnelle Entwicklung stattgefunden hat und dass man auch hier im Prozess der Entstehung dieser Vorlage gesehen hat, dass diese Regulative ab und zu noch in Bewegung sind. Die Mehrheit will mit diesem Antrag die aufsichtsrechtliche Kompetenz der Finma in keiner Art und Weise beschneiden, das hat sie mit der Minderheit, glaube ich, gemeinsam. Die Finma soll entscheiden und soll die Kompetenz haben. Die Mehrheit möchte aber nicht unbedingt aufsichtsrechtliche Dinge im Steuerrecht definiert haben; sie möchte wirklich, dass das die Finma macht.
Wie ich einleitend gesagt habe, ist die Vorlage nicht steuerneutral. Wenn also die Finma verlangt, dass es die Obergesellschaft ist, die die Anleihen ausgibt, dann löst sie durch diesen Entscheid gemäss ihrer Schätzung - das hat die Finma selbst in ihrem Bericht geschrieben - etwa 80 Millionen Franken an Steuerfolgen aus. Meines Erachtens ist dann auch der Finma zu sagen, was die Regulierungskosten und die Regulierungsvorteile sind; das ist ja auch etwas, was man abwägen muss. Die heutige Lösung, wie sie von der Finma portiert wird, hätte etwa 80 Millionen Franken wiederkehrende Steuerkosten zur Folge - die Kosten sind höher, als wenn man das in einer anderen Gesellschaft machen könnte.
Ich glaube, dass es gut ist und wir hier gut daran tun, die Türe für andere Lösungen, wenn es solche gibt, vorausschauend offenzuhalten. Aber mit diesem Antrag der Mehrheit beschneiden Sie die Kompetenzen der Finma in keiner Art und Weise: Die Finma muss bewilligen, die Nationalbank muss zustimmen, und nur wenn diese Zustimmung vorliegt, kann man überhaupt von diesem Konzept profitieren.
Damit möchte ich schliessen; den Rest muss ich der Minderheit zur Begründung überlassen.