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preparatory:AB 19457

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-07

Wortprotokoll

Wir haben in der Eintretensdebatte darauf hingewiesen, dass eine Neuerung in dieser Vorlage der Übergang vom Monismus zum Dualismus sei. Jetzt geht es aber in Artikel 10 nicht nur um diese Frage, sondern die Mehrheit der Kommission verlangt, dass bei schuldhaftem Handeln eines Jugendlichen zwingend eine Strafe ausgefällt wird. Zusätzlich ist noch eine Massnahme möglich. Die Minderheit sieht auch die Möglichkeit einer Strafe und einer Massnahme vor, aber nicht die zwingende Ausfällung einer Strafe, das heisst, das System des Dualismus wird sowohl im Antrag der Mehrheit wie in jenem der Minderheit gewahrt.

Die Mehrheit der Kommission beruft sich in Bezug auf diese zwingende Strafe zum einen auf Artikel 20 über die Strafbefreiung, und zum anderen geht sie davon aus, dass vom Vollzug dieser Strafe abgesehen werden kann, wenn sich nach Vollzug der Massnahme erweist, die Strafe sei nicht mehr notwendig. Somit wird die Regelung, zwingend eine Strafe auszufällen, leicht entschärft.

Die Kommission beantragt Ihnen, der Mehrheit zu folgen. Ich persönlich werde meinen Minderheitsantrag unterstützen.

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