Ritter Markus · Nationalrat · 2016-03-01
Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion · 2016-03-01
Wortprotokoll
Die CVP-Fraktion wird das Eintreten auf die Vorlage unterstützen und am Schluss bei der Gesamtabstimmung entsprechend stimmen. Wir werden hier auch die entsprechende Anhebung der Obergrenze für die Sanktionen mittragen. Die heutige Obergrenze für Sanktionen gegen Verstösse gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen durch Unternehmen, die entsandte Arbeitnehmende beschäftigen, liegt bei 5000 Franken. Eine abschreckende Wirkung dieser Obergrenze ist kaum oder nicht mehr gegeben. Deshalb schlägt der Bundesrat vor, diese Obergrenze neu auf 30 000 Franken festzusetzen. Sowohl Arbeitgeberkreise als auch die Vertreter der Arbeitnehmer befürworten diese Anpassung. Die Anpassung dieser Obergrenze kann ohne Weiteres bereits im Vorfeld der Umsetzung des neuen Verfassungsartikels 121a geregelt werden. Eine wirksame Sanktionierung von Verstössen ist auch aufgrund der heutigen Gesetzesgrundlage angezeigt. Die CVP-Fraktion wird daher, wie gesagt, auf die Vorlage eintreten und den beantragten Änderungen zustimmen.
Erlauben Sie mir bereits jetzt noch ein Wort zum Einzelantrag Romano: Wir werden auch diesen Einzelantrag unterstützen. Es handelt sich um eine technische Anpassung. Mit diesem Einzelantrag wird vor allem den Anliegen der Kantone, die über Normalarbeitsverträge verfügen, entgegengekommen. Diese Massnahmen erlauben es, die verfügbaren Ressourcen gezielter einzusetzen und den administrativen Aufwand für die Arbeitgeber und die öffentliche Hand zu senken. Die Kantone, die Normalarbeitsverträge erlassen haben - es handelt sich um Genf, Jura, Wallis und Tessin -, haben sich im Rahmen der Konsultation für eine Vereinfachung der Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Normalarbeitsverträge ausgesprochen. Für jene Kantone, die keine Normalarbeitsverträge haben, hat die Gesetzesänderung keine Auswirkungen.
Ich bitte Sie daher im Namen der CVP-Fraktion, diesem Einzelantrag Romano zuzustimmen.