Grossen Jürg · Nationalrat · 2016-03-02
Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2016-03-02
Wortprotokoll
In Block 2 behandeln wir einige aus grünliberaler Sicht wichtige Punkte. In Artikel 33a geht es um die fast schon unsägliche Marktprämie für die bestehende Wasserkraft. Die Wasserkraft ist für uns Grünliberale ein enorm wichtiger, ja geradezu unerlässlicher Pfeiler der künftigen Stromversorgung der Schweiz. Aber das ständerätliche Modell mit einer Finanzhilfe für Wasserkraftwerke in Notlage wäre wohl wenig hilfreich für die momentan aufgrund der international tiefen Strompreise arg gebeutelte Wasserkraft. Subventionierte Kohle- und Atomkraftwerke und die ebenfalls geförderte erneuerbare Energie aus Wind und Sonne haben zu dieser unschönen, für uns aus der Schweiz aber kaum beeinflussbaren Situation geführt.
Auch der Antrag der Mehrheit der UREK-NR hat aus unserer Sicht erhebliche Schwächen, handelt es sich doch um einen marktwidrigen und falschen Subventionsartikel mit dem Ziel, die Branche und die Kantone ins Boot der Energiestrategie zu holen - eine etwas arg bittere Pille. Wir unterstützen deshalb den Einzelantrag Grüter, welcher verhindern soll, dass diese Marktprämie für die Besitzer von Grosswasserkraftwerken direkt an die Aktionäre fliesst oder sonst wie zweckentfremdet wird. Diese Marktprämie soll wenigstens in den langfristigen Betrieb der Wasserkraftanlagen investiert werden. Aus unserer Sicht baut der Antrag Grüter eine sinnvolle Brücke zwischen den verschiedenen Lagern. Demzufolge unterstützen wir auch die Mehrheit bei Artikel 38 Absatz 1 Litera c, welche für die Wasserkraft-Marktprämie einen KEV-Höchstanteil von 0,2 Rappen pro Kilowattstunde festlegt.
Bei Artikel 39a unterstützen wir die sogenannte Sunset-Klausel in der Variante der Minderheit II (Nussbaumer). Auch wir Grünliberalen sind also damit einverstanden, dass die KEV ausläuft und ein Enddatum erhält. Allerdings soll sich dieses KEV-Ende am Ziel des Zubaus der erneuerbaren Energien nach Artikel 2 orientieren. Das Ende soll spätestens im Jahre 2031 erfolgen.
Bei Artikel 45a bezüglich der Effizienzvorgaben für Grossfeuerungen unterstützen wir die Mehrheit.
Bei Artikel 46 Absatz 3 Buchstabe e habe ich einen Einzelantrag eingereicht, der eine Brücke bauen soll zwischen den Beschlüssen unseres Rates und dem Streichungsantrag des Ständerates. Herr Jans zieht deshalb, wie gehört, seinen Minderheitsantrag zu Artikel 46 Absatz 3 Buchstaben e und f zurück.
45 Prozent des Schweizer Energiebedarfs gehen auf das Konto der Gebäude und damit der Gebäudetechnik. Das grosse in diesem Bereich noch brachliegende Potenzial wird bis heute leider bei Weitem nicht ausgeschöpft. Am 12. Januar dieses Jahres hat das Bundesamt für Energie eine wissenschaftliche Studie veröffentlicht, die erstmals auf ein enormes zusätzliches Energieeffizienz- und [PAGE 79] CO2-Reduktions-Potenzial bei der Gebäudetechnik hinweist. Mit über 150 konkreten Massnahmen wird aufgezeigt, wie sich die Energieeffizienz bei der Gebäudetechnik verbessern lässt. Weit mehr als die Hälfte lässt sich durch korrektes Einregulieren bei der Inbetriebnahme und durch energetische Betriebsoptimierungen ohne Komforteinbussen einsparen. Um dieses enorme Potenzial auszuschöpfen, braucht es konkrete gesetzliche Grundlagen, die die Kantone diesbezüglich in die Pflicht nehmen und die mit den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (Muken) umgesetzt werden. Ganz wichtig ist hierbei der Hinweis, dass die Branche den Kantonen die tatkräftige Unterstützung beim Vollzug zugesichert hat. Bitte unterstützen Sie deshalb meinen Einzelantrag zu Artikel 46 Absatz 3 Litera e.
Bei den Artikeln 48 und 49 geht es um die Effizienzvorgaben für die Verteilnetzbetreiber. Die von unserem Rat beschlossene Version wurde als nicht praktikabel beurteilt und vom Ständerat gestrichen. Damit liegt ein weiteres Stromeffizienzpotenzial von rund 5 Terawattstunden pro Jahr brach. Deshalb wurde in der Kommission ein vereinfachtes System erarbeitet, welches nun als Minderheitsantrag Jans vorliegt und von uns Grünliberalen unterstützt wird. Wir müssen Strom als hochwertigste Energieform wesentlich effizienter nutzen und dürfen nicht so viel davon verschwenden. Das ist selbstverständlich. Deshalb bitte ich Sie, dieses bereits international bewährte, helvetisierte Dänemark-Modell mit der Minderheit Jans zu unterstützen.
Bei Artikel 74 Absatz 5a unterstützen wir die Mehrheit und damit die ständerätliche Fassung mit den 2,3 Rappen ein Jahr nach Inkraftsetzung des Gesetzes.
Bei Artikel 79 schliesslich unterstützen wir die Loslösung der Vorlage von der Atomausstiegs-Initiative der Grünen, wie es unsere Kommission vorschlägt.