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Knecht Hansjörg · Nationalrat · 2016-03-02

Knecht Hansjörg · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-03-02

Wortprotokoll

Dieser Artikel 45a hat ja sowohl in der UREK-NR als auch im Ständerat schon einiges zu reden gegeben. Grundsätzlich halte ich fest, dass wir zusätzliche Regulierungen bei Heizungen ablehnen.

Für neue Produkte, zu denen eine harmonisierte Norm existiert, ist diese verbindlich für die Inverkehrbringung gemäss Bauproduktegesetz. Anderweitige Anforderungen an diese Produkte sind nicht erlaubt. Der Ständerat hat dies mit der Aufnahme von Absatz 6 bei Artikel 45 unterstrichen.

Für neue Heizungsanlagen sind die Anforderungen durch diese Produktegesetzgebung also definiert. Im Bereich der bestehenden Anlagen liegt es in der Kompetenz der Kantone, Mindestanforderungen an Wirkungsgrade festzulegen.

Ich bitte Sie daher, diesen Artikel 45a vollständig zu streichen und dem Entscheid des Ständerates zuzustimmen.