Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · 2016-03-02
Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2016-03-02
Wortprotokoll
Einer der zentralen Streitpunkte in der Differenzbereinigung ist die Frage nach der Unterstützung der Wasserkraft. Unsere Kommission hat bei der Erstberatung eine Subkommission eingesetzt, um der Frage nach der Unterstützung der Wasserkraft nachzugehen. Man kam damals zum Schluss, dass für die bestehende Wasserkraft keine Massnahmen nötig respektive möglich seien. Man hat aber eine Förderung für den Zubau beschlossen; die entsprechende Bestimmung in Artikel 30 wurde vom Ständerat bestätigt.
Nun hat sich die Welt seit der Erstberatung weitergedreht, und die Energiepreise haben sich weiter herunterbewegt. Das führte dazu, dass der Ständerat für die bestehende Wasserkraft in Artikel 33a ein Nothilfemodell eingefügt hat. In der Kommission stiess dieser Vorschlag mehrheitlich auf Ablehnung. Man war der Meinung, dass dieses Modell zu kompliziert ist, sowohl für den Gesuchsteller als auch für die Vollzugsbehörde. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass die ständerätliche Lösung wegen ihrer Komplexität und der damit zusammenhängenden hohen Hürden gar nie zur Anwendung kommen und letztlich toter Buchstabe bleiben wird. Nicht zuletzt hat sich die Situation der bestehenden Wasserkraftnutzung seit der Debatte im Ständerat nochmals verschlechtert.
Die Kommission präsentiert Ihnen deshalb ein alternatives Modell. Anstelle der "Finanzhilfe in Notlagen" wie der Ständerat schlägt die Kommission eine "Marktprämie für die Grosswasserkraft" vor. Das Konzept sieht vor, dass die Grosswasserkraft, die nicht über die Grundversorgung abgesetzt werden kann, sondern am Markt platziert werden muss, eine Marktprämie von 1 Rappen pro Kilowattstunde beanspruchen kann, wenn sie unter den Gestehungskosten abgesetzt werden muss. Das war selbstverständlich die Idee der Kommission, diese Orientierung an den Gestehungskosten.
Der Einzelantrag Grüter nimmt das ja zum Teil auf. Er will verhindern, dass diese staatliche Subvention dann einfach direkt in die Dividende geht. Einen Teil davon kann man eben abfedern, wenn man sich an diesen Gestehungskosten orientiert, wenn man sagt: Das, was nicht rentiert, wird abgegolten, und sonst nichts. Ich gebe zu, wir haben das in der Kommission nicht explizit in die Vorlage integriert. Da kann der Ständerat allenfalls noch nachbessern, wenn wir es gutheissen.
Den zweiten Teil des Einzelantrages Grüter - das hat Frau Bundesrätin Leuthard gesagt -, dass man das effektiv dann in die Sanierung, in den Werterhalt steckt, könnte man mit der Wasserzinsregelung ab 2020 anpacken.
Die Kommission ist sich bewusst, dass mit diesem Vorschlag eine sehr umfassende Unterstützung gewährt wird. Gerechtfertigt wird diese Unterstützung mit dem Umstand, dass die Grosswasserkraft für die Versorgungssicherheit in unserem Land halt wirklich eine sehr wichtige Rolle spielt. Sowohl in der Kommission als auch heute war von Systemrelevanz die Rede. Ausserdem ist man der Meinung, man könne mit diesem System eine Entlastung erreichen, die nicht zu einem Giesskannensystem führt - insbesondere, wenn man die Sache noch etwas ausformuliert - und trotzdem nicht zu viel Bürokratie generiert.
Die Minderheit Wasserfallen lehnt die Marktprämie ab und hätte lieber die Finanzhilfe. Sie betrachtet diese Marktprämie eben doch als Giesskanne und als marktfremd. Der entsprechende Antrag wurde in der Kommission mit 13 zu 11 Stimmen abgelehnt.
Mit Artikel 39a hat der Ständerat die Sunset-Klausel eingefügt. Die letzten Unterstützungen im System der Einspeiseprämien sollen sechs Jahre nach Inkrafttreten gesprochen werden. Die anderen Unterstützungen, also Investitionsbeiträge, Einmalvergütungen, wettbewerbliche Ausschreibungen und Geothermie-Garantien, sollen 2031 auslaufen. Die Minderheit I (Wasserfallen) will diese anderen Unterstützungen 2025 auslaufen lassen; der entsprechende Antrag wurde mit 13 zu 11 Stimmen abgelehnt. Die Minderheit II (Nussbaumer) will das Auslaufen der Unterstützungen an die Erreichung der Zielwerte koppeln; der entsprechende Antrag wurde mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt. Unter dem Strich war die Kommission - auch nach nochmaliger Konsultation des Bundesamtes mit seinen Zubauperspektiven - der Meinung, man sei mit der ständerätlichen Variante auf dem richtigen Pfad.
Bei Artikel 45a will die Mehrheit das ihrer Meinung nach sehr grosse Potenzial bei den Grossfeuerungen ausnützen und dem Bundesrat die Kompetenz zuweisen, Mindestanforderungen festzulegen. Die Minderheit Knecht bestreitet vor allem die Regelungskompetenz des Bundes, handelt es sich bei den Heizungen doch offensichtlich um Teile eines Gebäudes. Die Mehrheit setzte sich mit 16 zu 9 Stimmen durch.
Bei Artikel 46 Absatz 3 hat der Ständerat die Verpflichtung der Kantone gestrichen, dass sie in ihren Vorschriften, den Muken, auch die ganzheitliche Bewertung der Energie inklusive der grauen Energie sowie die Bestgeräte aufnehmen. Die Mehrheit folgt dem Ständerat; der Entscheid fiel mit 15 zu 10 Stimmen. Die Minderheit Jans wollte diese Punkte beibehalten, ihr Antrag ist nunmehr zugunsten des Einzelantrages Grossen Jürg zurückgezogen worden. Dieser Einzelantrag will eben nicht komplizierte Dinge wie die graue Energie, sondern schlicht und einfach die Gebäudetechnik ins Gesetz schreiben.
Die Artikel 48ff. gehören wieder zu den Kernpunkten. Es geht um die Effizienzvorgaben im Strombereich. Zur Erinnerung: Der Bundesrat hatte einst das System der "weissen Zertifikate" vorgesehen. Der Nationalrat hat dieses Modell in ein Bonus-Malus-System umgewandelt. Anders als vom Nationalrat erhofft, hat der Ständerat dann aber dieses Modell nicht präzisiert, sondern gestrichen. Die Kommissionsmehrheit schliesst sich jetzt diesem Beschluss an und findet, dass man am Schluss sowieso ein negatives Kosten-Nutzen-Verhältnis dieser Massnahmen haben wird, egal welches Modell man wählt.
Die Minderheit Jans hingegen versucht es noch einmal, und zwar mit einem einfacheren Modell. Sie will den Netzbetreibern erlauben, die Nettokosten, welche Massnahmen zur [PAGE 89] Stromeffizienz generieren, als Netzkosten geltend zu machen. Dadurch könne - so die Minderheit - ohne staatlichen Zwang und Bürokratie das grosse Potenzial bei den Kleinverbrauchern ausgeschöpft werden. Wir haben nun auch die taktischen Überlegungen gehört. Es ist klar, dass man mit einem Ja zu Artikel 48 und einem Nein zu Artikel 49 den staatlichen Zwang kippen und trotzdem eine Differenz zum Ständerat schaffen würde, was dort wieder Diskussionsmöglichkeiten eröffnen würde, insbesondere auch im Hinblick auf die Stromeffizienz-Initiative.
Es bleibt in diesem Block noch auf den Antrag der Minderheit bei Artikel 74 hinzuweisen. Hier muss ich zuhanden des Amtlichen Bulletins den Hinweis machen, den mein Kollege welscher Zunge bereits gemacht hat: Das betrifft Artikel 74 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer 2. Sinn und Zweck dieser Bestimmung ist es sicherzustellen, dass positive KEV-Entscheide bei Fotovoltaikanlagen nicht rückgängig gemacht werden, wenn die Untergrenze von heute 10 Kilowatt auf 30 Kilowatt erhöht wird gemäss Artikel 19 Absatz 5 des neuen Energiegesetzes, aber auch bis auf 100 Kilowatt gemäss Artikel 19 Absatz 5bis. Dies zuhanden des Amtlichen Bulletins, damit die Formulierung von Artikel 74 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer 2 in der Praxis nicht zu eng ausgelegt wird.
Zum Schluss: Absatz 5a von Artikel 74 hängt zusammen mit dem ständerätlichen Konzept der Sunset-Klausel. Man beschloss, das Einspeiseprämiensystem zu befristen, dafür wollte man es im Gegenzug schnell ausbauen. Man definiert also quasi eine steile, kurze Zubaukurve. Die Minderheit Wasserfallen will diese Kurve zwar auch kurz, aber trotzdem flach halten. Die Mehrheit obsiegte mit 13 zu 10 Stimmen.