Bäumle Martin · Nationalrat · 2016-03-02
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2016-03-02
Wortprotokoll
Ich spreche zum Kernenergiegesetz, Langzeitsicherheitskonzept, zu den Artikeln 25a und 106a, den Kernartikeln dieser Vorlage.
Mit dem Neubauverbot steigen wir nicht aus der Kernenergie aus, sondern in den Langzeitbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke ein. Die KKW wurden bei ihrem Bau ursprünglich auf eine Betriebszeit von 40 Jahren ausgerichtet, 50 Jahre waren später als Endpunkt gedacht. Unterdessen, seit Fukushima, gehen die Betreiber davon aus, dass KKW 60 Jahre und allenfalls länger betrieben werden sollen. Das Ensi, die Aufsicht, hat immer betont, dass es eine gesetzliche Grundlage brauche, um die Sicherheit mit ausreichender Marge sicherzustellen. Die Branche lehnte ein Langzeitsicherheitskonzept nicht grundsätzlich ab. Vorgesehen war, dass wir den Stand der Technik ins Gesetz schreiben, damit das Ensi wirklich die Möglichkeit hat, als Aufsicht tätig zu sein. Wir haben dann einen Lösungsvorschlag für die Artikel erarbeitet. Im Erstrat hier hatten wir das Ende der Betriebszeit nach 60 Jahren für die beiden grossen Kernkraftwerke und nach 50 bzw. 60 Jahren für Beznau im Fokus. Das war als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative der Grünen gedacht, die eine Befristung auf 45 Jahre will.
In unserer Kommission waren die Punkte der steigenden Sicherheit und der Langzeitbefristung damals umstritten. Der Nationalrat hat dann auch die Anforderung der steigenden Sicherheit bereits gestrichen. Er hat auch die Frage der Entschädigungen aus der Vorlage gestrichen. Die Befristung war bereits in der Kommission gestrichen worden, hingegen wurde eine Laufzeit von 60 Jahren für Beznau beschlossen. Der Nationalrat hat sich klar für dieses Konzept ausgesprochen. Der Ständerat hat das Konzept ohne Gegenvorschlag mit 25 zu 20 Stimmen hinausgestrichen. Unsere Minderheit schlägt nun ein Entgegenkommen zum Ständerat vor. Die Zuständigkeit für das Langzeitbetriebskonzept soll beim Ensi und nicht mehr beim Bundesrat liegen, das ist sicherheitsrechtlich korrekt, und wir verzichten auf jegliche Laufzeitbefristung, auch für Beznau.
Ich bitte Sie, diesen abgeschwächten Antrag als Kompromissvorschlag zu unterstützen. Er geht deutlich weniger weit, als wir es im Rat beschlossen haben. Es geht nur um die Sicherheit, und dies auch, um noch eine Differenz zum Ständerat aufrechtzuerhalten.
Zwei Beispiele:
1. Die Finma erachtete vor 2008 eine gesetzliche Grundlage für mehr Eigenkapital bei Grossbanken für nötig, damit diese im Krisenfall besser gewappnet seien. Die Grossbanken lobbyierten dagegen, und der Bundesrat nahm für die Grossbanken Stellung. Das Parlament liess die Aufsicht im Regen stehen, und dann kam das Jahr 2008 mit der Finanzkrise und der Staatsintervention.
2. Die KKW Fukushima galten vor dem 11. März 2011, also vor dem Erdbeben, als sicher und entsprachen den gesetzlichen Vorgaben. Die Auslegungsgrenzen waren nicht überschritten. Nach dem Erdbeben wussten wir es dann besser. Ohne die zusätzlichen Sicherheitsmargen waren diese KKW nicht sicher. Die Folgen waren die Kernschmelzen.
Verstehen Sie mich richtig: Bisher machen die Schweizer Betreiber genug, um die Sicherheit zu gewährleisten. In der Vergangenheit taten sie teilweise freiwillig auch mehr, da sie es sich leisten konnten und da die Betreiberunternehmen grösstenteils den Kantonen gehören. Es kann aber sein, dass diese Kernkraftwerke einmal ausgelagert werden müssen und z. B. in den Besitz eines Hedge-Fonds aus England mit chinesischen Investoren kommen. Diese müssten auf die [PAGE 99] Wirtschaftlichkeit schauen und würden nur das Notwendigste investieren. Im Fall von Differenzen würde das Gericht zurzeit den Betreibern wohl Recht geben, wenn sie Massnahmen hinauszögern und sich auf die Auslegungsgrenzen berufen würden. Wir brauchen daher im Interesse der Sicherheit eine gesetzliche Grundlage für eine Sicherheitsmarge. Die zusätzliche Sicherheitsmarge, welche die Atomaufsicht Ensi braucht, ist ohne Gesetzesänderung nicht möglich.
Bei Ablehnung unseres Minderheitsantrages ist man also bereit, dieses Zusatzrisiko in Kauf zu nehmen. Das halten wir für unverantwortlich. Wenn die Sicherheitsmarge nicht im Gesetz verankert wird, muss die Gesellschaft, also die Bevölkerung, das zusätzliche Restrisiko tragen. Das kann nicht auf Verordnungsstufe ergänzt werden, auch wenn die Frau Bundesrätin dies behaupten sollte. Niemand wird später sagen können, das habe man nicht gewusst.
Mit der Fassung der Minderheit kann der Ständerat noch einen Anker setzen, eine Lösung suchen, die den Grundsatz regelt. Der Rest kann in der Verordnung geregelt werden. Wenn Sie nichts tun, haben wir keine Differenz mehr. Sollte deswegen in einem Kernkraftwerk der Schweiz irgendwann etwas passieren, tragen diejenigen, die heute meinen Minderheitsantrag ablehnen, dafür die Verantwortung.