Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2016-03-02
Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-03-02
Wortprotokoll
Das Personal des öffentlichen Verkehrs soll mit dieser Teilrevision ein zeitgemässes Arbeitszeitgesetz erhalten. Ich möchte zu Beginn meines Votums meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin bei der Gewerkschaft des Verkehrspersonals, dem SEV, angestellt. [PAGE 120]
Dem heutigen Arbeitszeitgesetz aus den Siebzigerjahren unterstehen die Arbeitnehmer der SBB, der konzessionierten Transportunternehmungen des öffentlichen Verkehrs und der Unternehmungen mit Netzzugang auf der Schiene. Die Sozialpartner im öffentlichen Verkehr sehen in einigen Punkten Anpassungsbedarf an die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen im öffentlichen Verkehr, um der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung Rechnung zu tragen.
Die SP setzt sich dafür ein, dass die Sicherheit im öffentlichen Verkehr stets erste Priorität hat. Effizienzgewinne dürfen nicht Abstriche bei der Sicherheit zur Folge haben und zulasten der Arbeitsbedingungen des Personals gehen. Die besondere Situation im öffentlichen Verkehr erfordert eine spezielle Regelung zugunsten der Sicherheit der Reisenden und für den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserer 24-Stunden-Gesellschaft. Ich habe grossen Respekt vor den Frauen und Männern, die Tag und Nacht für uns auf einer Baustelle, im Zug oder in anderen wichtigen Bereichen im Einsatz sind, damit wir auch bei Regen und Schnee sicher nach Hause kommen.
Das heutige Arbeitszeitgesetz ist in die Jahre gekommen. Mit der Teilrevision stimmen wir heute über ein zeitgemässes Gesetz ab, das den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst wird. Das Arbeitszeitgesetz enthält Vorschriften über die Arbeits- und Ruhezeit, die Gesundheitsvorsorge und die Unfallverhütung sowie über den Sonderschutz für Jugendliche und Frauen in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs. Es handelt sich hier um ein Spezialgesetz, das gleichwertig neben dem Arbeitsgesetz steht, in verschiedenen Bereichen aber überholt ist.
Die Grundsätze des Revisionsentwurfes wurden in einer tripartiten Kommission erarbeitet. Im Zentrum der Diskussion standen folgende Themen: sicherheitsrelevante Tätigkeit von Dritten, Pausenregelung und Ruheschicht nach Betriebsstörungen.
Zu diskutieren gab in der Kommission, ob das Anstellungsverhältnis oder die Tätigkeit in sicherheitsrelevanten Bereichen für die Unterstellung unter das Gesetz massgeblich ist. Gilt also auf einer Baustelle das gleiche Recht für alle Personen, die sicherheitsrelevante Tätigkeiten ausführen, oder ist die Unterstellung abhängig vom Arbeitgeber? Aus Sicht des Personals im öffentlichen Verkehr hätte ich es bevorzugt, wenn wir die Revision genutzt hätten, um das Gesetz auf alle Personen anzuwenden, sofern sie sicherheitsrelevante Tätigkeiten im Eisenbahnbereich ausführen, auch wenn sie nicht bei Transportunternehmen angestellt, sondern bei Dritten beschäftigt sind. Aufgrund des administrativen Aufwands und der daraus resultierenden Kosten fand dieses Anliegen jedoch wenig Gehör in der Kommission. Im Folgenden haben wir drei wesentliche Anpassungen beschlossen.
1. Das bestehende Arbeitszeitgesetz basiert auf dem Grundsatz, dass Pausen am Wohnort erfolgen. Da heute viele Arbeitnehmer für das Mittagessen nicht mehr nach Hause fahren können, soll das Arbeitszeitgesetz neu auch die Zuteilung von Pausen am Arbeits- bzw. am Dienstort ohne Zeitzuschläge erlauben.
2. Zukünftig soll eine flexiblere Grundsatzregelung für Ruhesonntage gelten, um den Bedürfnissen touristisch ausgerichteter Unternehmen entgegenzukommen.
3. Die Anzahl möglicher Nachtarbeitseinsätze soll gemäss den Bedürfnissen der Unternehmen angepasst werden, ohne die Schutzinteressen der Arbeitnehmer ausser Acht zu lassen. Die Ruheschicht soll nach Betriebsstörungen nicht auf weniger als neun Stunden reduziert werden können. Damit sind die wesentlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, um besondere Ereignisse zu bewältigen.
Ich komme zum Schluss: Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben sich auf die vorliegende Version geeinigt. Deshalb ist es zielführend, wenn die Vorlage in dieser Form auch durch das Parlament verabschiedet wird.
In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der SP-Fraktion, der Vorlage zuzustimmen.