Semadeni Silva · Nationalrat · 2016-03-02
Semadeni Silva · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-03-02
Wortprotokoll
Ich frage Sie: Bilden Höckerschwäne ein echtes Problem für unser Land? Braucht es für die Regulation der Höckerschwanpopulationen, die gelegentlich lokal oder regional zu zahlreich auftreten, neue nationale Regeln? Ist die heutige Praxis nicht bewährt und erfolgreich? [PAGE 124]
Ein Ständerat vertritt die Meinung, es brauche neue Regeln. Das Plenum ist ihm in der Herbstsession mit 19 zu 13 Stimmen bei 0 Enthaltungen und 14 Abwesenheiten gefolgt.
Unsere Kommission hat den Motionstext leicht abgeändert, unterstützt aber die Stossrichtung. Ich teile ihre Meinung nicht und bitte Sie mit der Kommissionsminderheit, die völlig unnötige Verordnungsänderung abzulehnen. Wir haben anderes zu tun!
Der Schwan erfreut sich grosser Beliebtheit in der Bevölkerung, das haben Sie bestimmt bemerkt, wir haben viel Post bekommen. Er ist ein Tier mit Symbolkraft. "Il cigno è candido, senza alcuna macchia", bemerkte schon Leonardo da Vinci im 15. Jahrhundert. Es sind unbestritten schöne Vögel, die vor mehreren Jahrhunderten in Parkweihern ausgesetzt worden sind und nun fast überall als "eingebürgerte" Vögel in Mitteleuropa leben, auch an unseren Gewässern. Im Normalfall verursachen sie keine Schäden. Es kann aber im Einzelfall zu Konzentrationen von Schwänen kommen, nämlich dort, wo sie intensiv gefüttert werden. Dies ist auch in der Schweiz schon einige Male vorgekommen, so auch im letzten Jahr im Kanton Obwalden - der Anlass für die Motion Niederberger.
Die Fütterungen, meist gut gemeint, sind das Hauptproblem. Sie haben eine grosse Lockwirkung auf die Tiere, die aus anderen Gebieten einfliegen, und können zu einer hohen Konzentration an Wasservögeln führen. Das umliegende Landwirtschaftsland wird dann verschmutzt. Die Kantone treffen gegen solche Schwankonzentrationen Massnahmen. Das kennen wir, das ist die heutige Praxis.
Eine gute Information der Bevölkerung zusammen mit einem Fütterungsverbot an neuralgischen Orten genügt meistens, um das Problem zu lösen. Es gibt gute Beispiele dafür, so am Flachsee im Kanton Aargau, wie der Reservatsaufseher der Zeitschrift "Tierwelt" im Mai 2015 berichtete: "Wir haben zurzeit etwa fünfzehn Schwäne, früher waren es gegen sechzig." Auch die Vogelwarte Sempach empfiehlt dieses Vorgehen. Wenn nötig, erlassen die Kantone also Fütterungsverbote, sie treffen Massnahmen zur Schadenverhütung und können nach geltendem Recht in eigener Kompetenz auch einzelne schadenstiftende Höckerschwäne abschiessen. Bei anhaltenden grösseren Schäden wird der Bestand reguliert, zum Beispiel durch Stechen der Eier.
Dass die Bestandesregulierung bei geschützten Arten wie dem Schwan eine Bewilligung des Bundes voraussetzt, ist bewährte Praxis. Auch mit einer neuen Regelung wird eine solche nötig sein. Im Kanton Obwalden wird das Problem heute im Einverständnis mit dem Bundesamt für Umwelt so gelöst, ohne grössere Bürokratie, wie die Kommissionsmitglieder dank entsprechender Dokumente feststellen konnten. Es drängt sich keine Änderung dieser bewährten Praxis auf, der Mensch sollte so wenig wie möglich in das natürliche Gleichgewicht eingreifen.
Die Jagdgesetzgebung des Bundes muss wegen der Höckerschwäne sicher nicht angepasst werden. Das wäre eine grosse und unverhältnismässige Antwort des nationalen Parlamentes auf ein kleines, auf regionaler Ebene lösbares Problem.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie im Namen der Minderheit, die Motion abzulehnen.