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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2016-03-03

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-03-03

Wortprotokoll

Hier geht es um eine Gratwanderung zwischen Sicherheit und Freiheit. Deshalb sind die einen unserer Fraktion für dieses Gesetz und die anderen gegen dieses Gesetz.

Es ist jetzt vielfach von Sicherheit gesprochen worden. Ich bin überzeugt: Die grösste Sicherheit in einem Rechtsstaat ist gewährleistet, wenn die Persönlichkeitsrechte nach wie vor geschützt sind. Diese Persönlichkeitsrechte dürfen nicht verwässert werden. Es geht aber hier ja nicht mehr um eine Grundsatzdebatte, sondern um diese Differenzen bei der Aufbewahrungsfrist und bei der Frage, wo die Daten entsprechend aufbewahrt werden. Es ist für uns klar: Wenn wir eine Frist haben, soll diese sowohl für den Postverkehr wie auch für den Fernmeldeverkehr gleich sein. Das ist an und für sich klar.

Nun zum Thema sechs Monate oder zwölf Monate: Bei uns ist eine Mehrheit für sechs Monate, da es eben auch um Persönlichkeitsrechte geht. Wir haben jedoch bis heute eben keine Gründe dafür gehört, dass wir von zwölf auf sechs Monate gehen sollen. Diese möchten wir heute noch hören, weil in der ersten Diskussion ganz klar gesagt wurde, eine Frist von zwölf Monaten sei wichtig, das sei das Kernstück dieser Vorlage; ohne diese zwölf Monate würde die ganze Vorlage verwässert. Deshalb wurden hier, in diesem Saal, diese zwölf Monate vehement vertreten. Ich denke, wir haben tatsächlich aus Sicht der SVP ein Glaubwürdigkeitsproblem, wenn wir jetzt plötzlich von zwölf auf sechs Monate gehen - selbst wenn wir das mehrheitlich unterstützen, das muss ich Ihnen auch sagen. Einige von uns sind aber auch gegen dieses Gesetz.