Allemann Evi · Nationalrat · 2016-03-03
Allemann Evi · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-03-03
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion unterstützt in den diversen betroffenen Artikeln die Mehrheit, die für eine sechsmonatige Aufbewahrungsfrist ist. Mitten in die Büpf-Beratungen ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofes gefallen. Dieses Urteil hat die Voraussetzungen für die Aufbewahrung von Randdaten massiv verschärft. In Deutschland zum Beispiel ist man in der Folge auf eine zehnwöchige Aufbewahrungsfrist gegangen.
Für die Schweiz ist dieses Urteil nicht verbindlich, das ist richtig. Aber es hat auch bei uns zu einer gewissen Unsicherheit geführt und vor allem zu neuen Gesprächen. Das Fazit daraus war, dass man vorerst beim geltenden Recht bleibt, bei sechs Monaten, und abwartet, wie sich das auf europäischer Ebene weiterentwickelt. Die Frist von sechs Monaten ist also nicht ein Zurückgehen gegenüber heute, es ist schlicht das geltende Recht.
Ein anderes Argument kommt für uns noch dazu: Die Länge der Frist für die Randdatenaufbewahrung ist weniger wesentlich als vielmehr die Tatsache, dass die Strafverfolgungsbehörden überhaupt Zugriff darauf haben und die Möglichkeit erhalten, verschlüsselte Kommunikation zu überwachen, um schwere Verbrechen zu bekämpfen. Die Verlängerung der Aufbewahrungsfrist hat so gesehen zweite Priorität. Angesichts der entstandenen Unsicherheit nach dem Urteil ist es umso vertretbarer, beim geltenden Recht mit sechs Monaten zu bleiben.
Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, der Mehrheit zu folgen.