Ettlin Erich · Ständerat · 2016-03-03
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2016-03-03
Wortprotokoll
Ich nehme das Votum von Herrn Hefti wahr. Aus seiner Sicht sagt er mit der Minderheit, dass Umgehungspotenzial vorhanden ist. Es gibt aber Fälle, wo Ermessen besteht. Wenn jetzt eine Kontrolle stattfindet, die fünf Jahre zurückgeht, weil die Verjährungsfrist fünf Jahre [PAGE 67] ist, und man kommt bei einer Kontrolle bei einer nichtpflichtigen Gesellschaft darauf, dass da z. B. Dienstleistungsbezug aus dem Ausland vorliegt, dann unterstellt man diesen Dienstleistungsbezug der Mehrwertsteuer. Wenn dann die Unternehmung den Vorsteuerabzug geltend machen will, dann kann sie das nicht, wenn eine Begrenzung auf ein Jahr zurück besteht. Dieser Bezug von Dienstleistungen aus dem Ausland ist normalerweise ein Nullsummenspiel; man versteuert den Umsatz, kann aber den Vorsteuerabzug geltend machen. In diesen Fällen - die sind nicht selten - ist die rückwirkende Anmeldung bis fünf Jahre zurück eine Wohltat.
Es besteht vielfach kein Umgehungsvorsatz - ich kenne das aus der Praxis. Weiter kenne ich keine Fälle, aber diese Fälle kann man damit aufheben. Ich denke, das Umgehungspotenzial kann man gut einschränken. Die Steuerverwaltung hat hier die Mittel, um zu sagen, das sei jetzt eine Steuerumgehung.
Ich würde dem Antrag der Mehrheit der Kommission zustimmen.